Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Beschränkung von PFAS

Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine große Stoffgruppe von ca. 10.000 verschiedenen künstlich hergestellten chemischen Verbindungen. Diese zeichnen sich besonders durch ihre hohe thermische sowie chemische Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz) aus. Dadurch wirken sie wasser-, fett- sowie schmutzabweisend und reagieren nicht mit anderen Chemikalien. Aufgrund dieser Eigenschaften werden sie in zahlreichen Verbraucherprodukten wie (Outdoor-)Bekleidung, Kochgeschirr (z.B. Teflon), Lebensmittelkontaktmaterialien oder Medizinprodukten verwendet. Außerdem sind PFAS ein wichtiger Bestandteil vieler Spezialanwendungen der Industrie. Sie werden beispielsweise bei der Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen, bei der Herstellung von Halbleitern und Membranen für Brennstoffzellen oder der Wasserelektrolyse eingesetzt.
Rund 10.000 PFAS sollen nach einem Vorschlag der Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens nun beschränkt werden. Dadurch sollen PFAS-Emissionen in die Umwelt verringert sowie Produkte und Verfahren sicherer gemacht werden. Der Beschränkungsvorschlag sieht unter anderem ein generelles Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung von PFAs als solches, in Gemischen und in Erzeugnissen oberhalb einer bestimmten Konzentrationsgrenze vor.
Vom 22. März bis zum 25. September 2023 konnten sich alle betroffenen Firmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen oder Behörden an einer öffentlichen Konsultation beteiligen und wissenschaftliche sowie technische Informationen zur Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von PFAS einreichen. Nur so kann die Tragweite eines generellen PFAS-Verbot dargestellt und für weitere Ausnahmeregelungen oder längere Übergangsfristen plädiert werden. 
Wichtig waren bei der Beteiligung möglichst konkrete Angaben z.B. zu:
  • Art der Verwendung der jeweiligen PFAS-Substanzen
  • Ökonomischer und gesellschaftlicher Nutzen
  • Vorgenommene PFAS-Emissionsschutzmaßnahmen
  • Sozio-ökonomische Auswirkungen einer totalen Beschränkung für das Unternehmen/die Lieferkette/den Wirtschaftszweig/die gesamte Wirtschaft 
  • Erfahrungen bei der Suche nach möglichen Alternativen
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat nächste Schritte für die wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsdossiers für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vorgestellt. Die wissenschaftliche Ausschüsse RAC und SEC werden danach verschiedene Sektoren über das Jahr 2024 hinweg verteilt beraten.