Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16.01.2014, I R 21/12, entschieden, dass das Verbot, die Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abzuziehen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.