Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Härtefallhilfen Energie für KMU in RLP

Am 28. Februar hat der rheinland-pfälzische Ministerrat der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Härtefallhilfe Energie für KMU zugestimmt. Am 31. März sind die Härtefallhilfen gestartet. Mit dem Härtefallprogramm sollen kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz unterstützt werden, die trotz Dezember-Soforthilfe und Energiepreisbremsen im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind. Zur Unterstützung stellt der Bund dem Land Rheinland-Pfalz rund 48 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge konnten bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Die Härtefallhilfen sollen in zwei Programmlinien umgesetzt werden:
  • Programmlinie I: richtet sich an KMU, die 2022 besonders hohe Energiekostensteigerungen und dadurch einen operativen Verlust erlitten haben
  • Programmlinie II (zurückgestellt): richtet sich an KMU, die 2023 hohe Energiekostensteigerungen erleiden. Diese Programmlinie soll vorerst zurückgestellt werden, um unter anderem die Effekte der Energiepreisbremsen beurteilen zu können.
Im Rahmen der Härtefallhilfen wird ein Zuschuss in Höhe der Energiekostensteigerungen 2022 gegenüber 2021, jedoch maximal bis zur Höhe des negativen EBITDA 2022, ausgezahlt.
Unternehmen erhalten Zuschüsse, wenn die Verdreifachung der Energiekosten bzw. der erlittene operative Verlust im vergangenen Jahr mindestens 5.000 Euro betragen hat. Neben dieser Bagatellgrenze gibt es eine maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Rheinland-Pfalz und mit maximal 500 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente). Bei verbundenen Unternehmen darf der Unternehmensverbund nicht mehr als 500 Mitarbeiter haben.
Außerdem gilt:
  • KMU muss für 2022 ein negatives EBITDA aufweisen
  • Energiekosten in 2022 haben sich gegenüber 2021 mindestens verdreifacht
  • KMU weist für 2022 eine Energieintensität, also dem Anteil der Energiekosten am Umsatz, von mindestens 6 Prozent auf
  • Antragstellendes KMU muss im Rahmen einer Selbstauskunft eine positive Fortführungsprognose versichern
Nicht antragsberechtigt sind hingegen:
  • Öffentliche Unternehmen
  • Energieversorgungsunternehmen
  • Kredit- und Finanzinstitute
  • Unternehmen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat
  • Unternehmen, die in 2022 eine Förderung aus dem Energiekostendämpfungsprogramm erhalten haben
  • Unternehmen, die durch Härtefallhilfen eines anderen Bundeslandes gefördert werden
  • Unternehmen, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Eröffnungsantrag für ein Insolvenzverfahren bestand

Wie läuft die Abwicklung?

Unternehmen müssen proaktiv einen Antrag stellen. Dies ist über ein Onlineformular bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) möglich. Die ISB fungiert als zuständige Bewilligungsstelle. Ob ein Unternehmen tatsächlich antragsberechtigt ist, muss durch prüfende Dritte auf Plausibilität geprüft werden. Die Antragsstellung ist so schlank wie möglich ausgestaltet worden, verbunden mit einem Vorabcheck zur Antragsberechtigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung können die Unternehmen die notwendigen Bestätigungen bei den prüfenden Dritten einholen und den Antrag stellen.
Außerdem wird eine Härtefallkommission eingerichtet, die in Einzelfallentscheidungen über Härtefallanträge entscheidet. Weitere Informationen sind diesbezüglich noch nocht bekannt.