Verkehr und Logistik
Existenzgründung im Omnibusverkehr
Die gewerbliche Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Linien- oder Gelegenheitsverkehr sind nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig.
Genehmigungsarten:
- Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) und dessen Sonderformen (Berufsverkehr, Schülerverkehr, Marktverkehr)
- Genehmigung zur Durchführung des Gelegenheitsverkehrs mit KOM (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Mietomnibusverkehr)
- Für Ausflugsfahrten mit Kleinbussen besteht ebenfalls Genehmigungspflicht.
Genehmigungsbehörde:
Genehmigungsbehörde für den Linienverkehr mit KOM und dessen Sonderformen ist die am Standort des Antragstellers zuständige obere Verkehrsbehörde:
- Genehmigungsbehörde für Rheinhessen-Pfalz:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM)
St. Guido-Str. 17
67346 Speyer
Tel. 06232 626-1138 oder -1139 (Ansprechpartner Herr Schaaf und Herr Hoffmann)
Der Gelegenheitsverkehr mit KOM (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Mietomnibusse) ist ebenfalls genehmigungspflichtig und wird bei der unteren Verkehrsbehörde (die Stadt- und Kreisverwaltungen, siehe nebenstehenden Link) am Standort des Antragstellers beantragt.
Der Beginn der gewerblichen Tätigkeit muss bei der am Betriebssitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung (siehe im nebenstehenden Downloadbereich "Gewerbeämter") angezeigt werden. Mit der Gewerbeanmeldung ist Ihr Betrieb zugleich beim Finanzamt, Berufsgenossenschaft und bei der Industrie- und Handelskammer registriert. Beim örtlichen Ordnungsamt wird das Gewerbe angemeldet und der Gewerbeschein ausgestellt. Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis
- Genehmigung für Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Mietomnibusverkehr, Linienverkehr