Verkehr und Logistik

Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweisen.
Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch:
  • eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Ihr Wohnsitz ist.
oder
  • eine nachweisbare mindestens zehnjährige leitende, ununterbrochene Tätigkeit (im Zeitraum von 4. Dezember 1999 bis 4. Dezember 2009) in Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebie­ten (siehe bei "Weitere Informationen" Prüfungssachgebiete für den Güterkraftverkehr) vermittelt haben. Entsprechende schriftliche Nachweise über die Tätigkeit sind der IHK Pfalz vorzulegen. Ergänzend kann ein persönliches Beurteilungsgespräch erforderlich werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie die Fachkundebescheinigung zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde. Die Gebühr für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde auf Grund einer leitenden Tätigkeit beträgt 200,00 €. Für weitere Informationen und die Antragsunterlagen nehmen Sie bitte mit unseren IHK Ansprechpartnern Kontakt auf.