Verkehr und Logistik

Fachkundeprüfung Omnibusverkehr

Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch:
  • eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Ihr Wohnsitz ist.
oder
  • eine nachweisbare mindestens zehnjährig leitende, ununterbrochene Tätigkeit (im Zeitraum von 4. Dezember 1999 bis 4. Dezember 2009) in Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Omnibusverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebie­ten (siehe bei "Prüfungssachgebiete für den Omnibusverkehr") vermittelt haben. Entsprechende schriftliche Nachweise über die Tätigkeit sind der IHK Pfalz vorzulegen. Ergänzend kann ein persönliches Beurteilungsgespräch erforderlich werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie die Fachkundebescheinigung zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde. Die Gebühr für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde auf Grund einer leitenden Tätigkeit beträgt 200,00 €. Für weitere Informationen und die Antragsunterlagen nehmen Sie bitte mit unseren IHK-Ansprechpartnern Kontakt auf.