Handel

Ladenöffnung in Rheinland-Pfalz

Das Landesladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz regelt die Ladenöffnungszeiten im Handel.
Wichtige Regelungen sind:
  • Verlängerung der Öffnungszeiten an Werktagen auf 6 bis 22 Uhr
  • am 24. Dezember (wenn werktags) von 6 Uhr bis 14 Uhr
  • Mögliche Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Personenbahnhöfen sowie an Flughäfen und in deren näherem Einzugsgebiet nach Erlass einer Rechtverordnung
  • Freigabe der Ladenöffnungszeiten für selbst erzeugte und verarbeitete landwirtschaftliche Produkte
Den vollständigen Gesetzestext sowie ein Merkblatt zum Ladenschlussgesetz finden Sie unter “Weitere Informationen”.