Nr. 41495

Praxisforum Reisekosten- und Bewirtungsrecht (Aufbau-Seminar)

Veranstaltungsdetails

SBW_27_02

I. Zu Beginn erarbeiten die Teilnehmer zusammen mit dem Referenten eine ausführliche Tagesordnung.

II. Aktuelles / Neuregelungen zum Reisekosten- und Bewirtungsrecht für 2026:

  • Steueränderungsgesetz 2025
  • Neue Rechtsprechung zur 1. Tätigkeitsstätte
  • Pauschalierungsmöglichkeit für steuerpflichtige Reisekosten
  • Neue Auslandspauschalen 2026
  • Abrechnungsproblematik Ausland bei Überlandreisen
  • Aktuelles zur A1-Bescheinigung bei Auslandsreisen ab 1.1.2026
  • Fahrtkosten (Neue Entfernungspauschale oder Kilometergeld?, Deutschlandticket, Bahncard)
  • Übernachtungskosten + Frühstücksabzug - neues Problem mit den Hotelrechnungen)
  • Reisenebenkosten (u.a. Eigenbelege, Visagebühren, Impfungen, Kofferverlust, Übergepäck, etc.)
  • Neue Formvorschriften zu den Bewirtungsbelegen (BMF-Schreiben vom 19.11.2025)
  • Betriebliche Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen (Neuregelung ab 1.1.2026)
  • Neue Urteile zu Jubiläums- + Geburtstagsfeiern
  • Neue Sachbezugswerte ab 1.1.2026
  • Doppelte Haushaltsführung (Neuregelungen durch Steueränderungsgestz ab 1.1.2026)
  • Firmenwagen (Neuer Listenpreis beim E-Auto, Neues BMF-Schreiben zum Strom)
  • E-Bike und Dienstreisen
  • Tagesaktuelle Besprechung von BFH-Urteilen, BMF-Schreiben, OFD-Verfügungen, etc. 

III. Klärung von Teilnehmerfragen aus laufendem Geschäft und Lohnsteuer-Außenprüfung

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 19.02.2027

Weitere Informationen

Mitarbeiter in Personal-, Lohnbüros und Reisekostenabrechnungsstellen, Buchhaltung sowie Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige und Berater.

Grundkenntnisse im Reisekosten- und Bewirtungsrecht werden vorausgesetzt.

Ziele des Praxisforums sind:

  • optimale Umsetzung der Nachbesserungen zur Reisekostenreform in die Praxis von 2015 bis heute,
  • hohe Abrechnungssicherheit und -effizienz,
  • der Aufbau eines Netzwerkes mit anderen Experten und
  • die Vermeidung von Haftungsrisiken und Steuernachzahlungen.

Teilnahmebescheinigung