Nr. 41216

Gaststättenunterrichtung in deutscher Sprache

Veranstaltungsdetails

SGU_26_03

 

Anzeige statt Konzession: Ein echter Fortschritt

Der zentrale Baustein der Gesetzesänderung ist der Wegfall der bisherigen Gaststättenerlaubnis („Konzession“) für Betriebe mit Alkoholausschank. Statt eines aufwändigen Genehmigungsverfahrens genügt künftig eine einfache Anzeige – gemeinsam mit der Gewerbeanmeldung. Ein Erfolg, den DEHOGA und IHK durch ihr gemeinsames Engagement für praxisnahe Lösungen erreicht haben. Die neue Regelung erleichtert nicht nur Neugründungen, sondern auch Betriebsübernahmen und Rechtsformänderungen. Wer etwa eine GbR in eine GmbH umwandelt, musste bislang eine neue Konzession beantragen – inklusive Zuverlässigkeitsprüfung und umfangreicher Unterlagen. Ab 2026 entfällt dieser Aufwand. Nachweis der fachlichen Eignung Die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung ist ab dem 1. Januar 2026 für alle Gewerbetreibenden im stehenden Gaststättengewerbe verpflichtend, unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Ausgenommen sind nur Personen mit einschlägigen Kenntnissen aus Ausbildung oder Studium. Die Unterrichtung wird modernisiert und umfasst neben lebensmittelrechtlichen Vorschriften auch weitere relevante Themen für den Gaststättenbetrieb.  

Inhalte der Unterrichtung

  • Lebensmittelrecht und Lebensmittelüberwachung
  • Hygienevorschriften
  • Kennzeichnung von Speisen und Getränken
  • Weitere praxisrelevante Vorgaben

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 16.09.2026
  • 01.12.2026

Weitere Informationen

Befreiung von der Unterrichtung

Von der Unterrichtung ist befreit, wer über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung.   

Erforderliche Sprachkenntnisse / Separate Unterrichtung mit Dolmetschern

Die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung setzt ausreichende Sprachkenntnisse für die deutschsprachige Unterrichtung voraus. Sollten Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dieser Unterrichtung folgen zu können, besteht die Möglichkeit an separaten Unterrichtungsterminen teilzunehmen, zu denen Sie einen Dolmetscher mitbringen müssen, der bestätigt, dass er vom Deutschen in Ihre Muttersprache übersetzt. Die „Dolmetscher-Unterrichtungen“ sind mit zwei zusätzlichen Stunden (6 Stunden insgesamt) so konzipiert, dass Zeit für Übersetzungsphasen vorgesehen ist. Diese separaten Termine finden in Kooperation mit der IHK Bodensee-Oberschwaben und Ulm abwechselnd in Heidenheim, Weingarten und Ulm statt.  

Wichtige Informationen  

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein amtliches Ausweisdokument mit. Die Teilnahme ist nur bei pünktlichem Erscheinen möglich. Die Bescheinigung zur Gaststättenunterrichtung erhalten am Ende nur Teilnehmer, die vollständig an der Unterrichtung teilgenommen haben (bis Ende) und deren Gebühr bereits eingegangen ist.