Gaststättenunterrichtung in deutscher Sprache
Veranstaltungsdetails
Anzeige statt Konzession: Ein echter Fortschritt
Der zentrale Baustein der Gesetzesänderung ist der Wegfall der bisherigen Gaststättenerlaubnis („Konzession“) für Betriebe mit Alkoholausschank. Statt eines aufwändigen Genehmigungsverfahrens genügt künftig eine einfache Anzeige – gemeinsam mit der Gewerbeanmeldung. Ein Erfolg, den DEHOGA und IHK durch ihr gemeinsames Engagement für praxisnahe Lösungen erreicht haben. Die neue Regelung erleichtert nicht nur Neugründungen, sondern auch Betriebsübernahmen und Rechtsformänderungen. Wer etwa eine GbR in eine GmbH umwandelt, musste bislang eine neue Konzession beantragen – inklusive Zuverlässigkeitsprüfung und umfangreicher Unterlagen. Ab 2026 entfällt dieser Aufwand. Nachweis der fachlichen Eignung Die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung ist ab dem 1. Januar 2026 für alle Gewerbetreibenden im stehenden Gaststättengewerbe verpflichtend, unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Ausgenommen sind nur Personen mit einschlägigen Kenntnissen aus Ausbildung oder Studium. Die Unterrichtung wird modernisiert und umfasst neben lebensmittelrechtlichen Vorschriften auch weitere relevante Themen für den Gaststättenbetrieb.
Inhalte der Unterrichtung
- Lebensmittelrecht und Lebensmittelüberwachung
- Hygienevorschriften
- Kennzeichnung von Speisen und Getränken
- Weitere praxisrelevante Vorgaben
