Rechtssicherheit:
Soforthilfe-Erstattungen auch in Ostwürttemberg
Die geplante Gesetzesregelung von Grünen und CDU schafft endlich Klarheit bei den Rückforderungen der Corona-Soforthilfe. Betroffen sind alle Betriebe, die zwischen dem 22. März und 7. April 2020 Mittel aus der damaligen Landesrichtlinie erhalten haben. Für sie gilt künftig: Keine Rückzahlung – und bereits geleistete Rückzahlungen werden erstattet. Diese Entlastung folgt einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom Oktober 2025, der die Rückforderungen für rechtswidrig erklärt hatte.
Landesweit betrifft dies rund 62.000 Fälle – darunter auch Unternehmen in Ostwürttemberg. Das Wirtschaftsministerium hat angekündigt, alle Rückforderungen aus diesem Zeitraum vollständig zurückzunehmen und ein transparentes, unbürokratisches Verfahren zur Erstattung bereitzustellen. Die Regierungsfraktionen wollen das Gesetz noch vor Ende der Legislaturperiode verabschieden, sodass betroffene Unternehmen schnell handlungsfähig werden und nicht länger in Unsicherheit verharren müssen.
Für die Wirtschaft in Ostwürttemberg bedeutet das: Planungssicherheit kehrt zurück. Betriebe, die während der Pandemie auf die Soforthilfen vertraut haben, erhalten nun endgültig rechtliche Absicherung – und das ohne erneuten bürokratischen Aufwand.
