14.12.2021

IHK Ostwürttemberg kritisiert Ungleichbehandlung im Einzelhandel

IHK-Hauptgeschäftsführer Thilo Rentschler kritisiert die aktuelle Ungleichbehandlung im Einzelhandel. Durch die derzeitigen 2G-Regelungen leiden viele stationäre Einzelhandelsgeschäfte gerade im so wichtigen Weihnachtsgeschäft darunter. Nach dem kurzfristigen Lockdown im letzten Ja hr ein weiterer herber Rückschlag für viele Betriebe der Branche. Auch das traditionell starke dritte Adventswochenende lief wieder eher schleppend.
Die aktuellen 2G-Regeln und die Unsicherheit in der Bevölkerung, was nun wo gilt, sorgt für deutlich weniger Kundenfrequenz in den Innenstädten und dadurch zwangsläufig auch zu geringeren Umsätzen. Das ausgerechnet und nun zum zweiten Mal in Folge im für den stationären Einzelhandel so wichtigen, da normalerweise umsatzstarken Weihnachtsgeschäft. Je nach Branche macht das teilweise sogar mehr als 20 Prozent des Jahresumsatzes aus.

Bedeutung der Innenstädte

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Lockdowns wurde immer wieder die Bedeutung der Innenstädte hervorgehoben. Zu einer attraktiven Innenstadt gehört außer den äußeren Rahmenbedingungen auch ein attraktiver Branchenmix. Neben ansprechenden Angeboten im Bereich der Gastronomie, Dienstleister, etc. ist dabei auch zwingend der stationäre Einzelhandel ein wichtiges Merkmal. Zwar hebt auch die Politik dies immer wieder hervor. Umso mehr verwundert es dann aber, dass der stationäre Einzelhandel in den neuen Corona-Verordnungen erneut zu den Leidtragenden zählt und hier vor allem eine erste massive Ungleichbehandlung stattfindet. Während die zu den Grundversorgern zählenden Geschäfte weiterhin uneingeschränkt öffnen dürfen, müssen die anderen strenge 2G-Regeln einhalten und auch selbst überwachen. Und das obwohl diese Geschäfte teilweise massiv in Hygienekonzepte investiert haben und nachweislich nicht zu den Treibern der Pandemie zählen.

Strenge Regeln in der Gastronomie sorgen zudem für weniger Frequenz

Im Zusammenhang mit den strengen 2G-plus-Regeln in der Gastronomie führen die 2G-Regeln im Handel dazu, dass die Leute auf den vorweihnachtlichen Einkaufsbummel verzichten, was zu enormen Frequenzverlusten in den Innenstädten und damit verbunden auch Umsatzverlusten für den Handel führt. Zwar haben viele stationäre Einzelhändler durch die Corona-Pandemie ihr eigenes Online-Angebot auf- oder ausgebaut, dennoch können so nicht alle Verluste aufgefangen werden. Zu übermächtig sind hier die Großen. Und hier sieht IHK-Hauptgeschäftsführer Thilo Rentschler die zweite Ungleichbehandlung:
„Während die lokalen Einzelhandelsbetriebe die Kommunen durch Steuerzahlungen unterstützen, nutzen die reinen Internethändler zwar unsere Infrastruktur und Verkehrswege, aber vor Ort kommt nichts davon durch Steuern zurück. Daher müsste zumindest das Rückporto einer Onlinebestellung verpflichtend per Gesetz vom Besteller getragen werden. Nur so wird nachhaltiger bestellt. Gerade vor diesem Hintergrund, der in der aktuellen Politik ja zu Recht eine große Rolle spielt, wäre das ein logischer Schritt“,
so Rentschler abschließend.