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EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird auf Ende 2026 verschoben – für Kleinst- und Kleinunternehmen sogar bis zum 30. Juni 2027. Damit reagiert die EU auf die Kritik vieler Betriebe und vereinfacht gleichzeitig einige Anforderungen. Doch der Aufschub löst die Herausforderung nicht, er verschiebt sie lediglich.
Die EUDR verpflichtet Unternehmen dazu nachzuweisen, dass bestimmte Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung nach dem 31. Dezember 2020 in Verbindung stehen. Herkunftsnachweise, Risikoanalysen und transparente Lieferketten werden dafür künftig unerlässlich.
Peter Hoffmann-Pichler, Geschäftsführer IVH Industrieverpackung Heidenheim GmbH
Eines steht fest: Wer jetzt nicht beginnt, seine Lieferketten nachhaltig und nachvollziehbar auszurichten, wird spätestens 2026 vor denselben Herausforderungen stehen.
“Bei der IVH Industrieverpackung Heidenheim GmbH setzen wir daher heute schon auf regionale Wertschöpfungsketten im Holzbereich – damit unsere Kunden bestens gerüstet in die EUDR-Pflicht starten können.”
Kontakt
Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg
Ludwig-Erhard-Straße 1
89520 Heidenheim
Tel. 07321 324-0
Fax 07321 324-169
zentrale@ostwuerttemberg.ihk.de
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