DAS HÖCHSTE ENTSCHEIDUNGSGREMIUM DER IHK OSTWÜRTTEMBERG UND SEINE AUFGABEN

Die IHK-Vollversammlung gibt den Kurs an

Die Vollversammlung mit ihren 50 Mitgliedern ist das oberste Beschlussorgan der IHK Ostwürttemberg und wird von den IHK-Ausschüssen beraten. Sie wählt aus ihren Reihen den Präsidenten und entscheidet über den wirtschaftspolitischen Kurs der IHK, deren Leistungsangebot sowie über Mitgliedsbeiträge und Gebühren. Die derzeitige Amtsperiode der Vollversammlung beträgt fünf Jahre und reicht von 2022 bis 2026. Die Tätigkeit der Unternehmer in der Vollversammlung vollzieht sich auf ehrenamtlicher Basis.
Die Sitzverteilung im Gremium entspricht der wirtschaftlichen Bedeutung der verschiedenen Branchen der drei Teilregionen Aalen, Heidenheim und Schwäbisch Gmünd. Aus der Industrie vertreten sind 22 Mitglieder, von Banken und Versicherungen 3, dem Handel 8 und aus der Dienstleistungsbranche 17 Repräsentanten. Sie vertreten Unternehmen unterschiedlichster Größe - vom Kleingewerbetreibenden bis zum Weltkonzern. Mit dieser Verteilung nach den Wahlbezirken sowie nach Branchen ist sichergestellt, dass die IHK-Vollversammlung ein Spiegelbild der regionalen Wirtschaft ist.
IHK-Präsident ist Markus Maier, Geschäftsführender Gesellschafter C.F. Maier GmbH & Co. KG, Königsbronn. Er wurde durch die Vollversammlung gewählt, ebenso wie die weiteren Mitglieder des IHK-Präsidiums, die als seine Vizepräsidenten fungieren. Aktuell sind im Präsidium fünf Vizepräsidenten vertreten (siehe Grafik).
Die IHK-Vollversammlung ist das Parlament der regionalen gewerblichen Wirtschaft und übt deren Selbstverwaltung aus. Sie vertritt die Interessen aller IHK-Zugehörigen gegenüber der Politik, den Verwaltungen sowie der Öffentlichkeit. Einige Beispiele für Aufgaben, die von der IHK-Vollversammlung wahrgenommen werden, sind:
  • Festlegung der wirtschaftspolitischen Grundsatzpositionen der IHK
  • Beschlussfassung über Stellungnahmen und Vorschläge der IHK zu wirtschaftspolitischen Fragen
  • Wahl des IHK-Präsidenten und des Präsidiums
  • Feststellung des Wirtschaftsplans und der Wirtschaftssatzung für das jeweilige Geschäftsjahr
  • Beschlussfassung über die Höhe der Beiträge der IHK-Zugehörigen
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