Förderung, Energieffizienz, Gemeinnützigkeit

Im Jahr 2025 treten in Deutschland mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft, die den Wohnungsbau und die Immobilienbranche betreffen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Neue Wohngemeinnützigkeit eingeführt, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Sozial orientierte Körperschaften, die Wohnungen unterhalb der marktüblichen Miete anbieten, erhalten steuerliche Vorteile. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den Druck auf dem Wohnungsmarkt zu mindern und insbesondere Haushalten mit mittlerem und geringem Einkommen den Zugang zu günstigem Wohnraum zu erleichtern.

Erhöhung der CO₂-Abgabe
Die CO₂-Abgabe steigt 2025 weiter an, was zu höheren Heizkosten führt. Diese Mehrkosten werden zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt, wobei die genaue Verteilung von der Energieeffizienz des Gebäudes abhängt. Für Mehrfamilienhäuser mit älteren Heizsystemen wird die finanzielle Belastung spürbar steigen.

Grundsteuerreform
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Bewertungsgrundlagen erhoben. Viele Eigentümer müssen mit höheren Belastungen rechnen. Einige Bundesländer planen gesetzliche Anpassungen, um Fehlentwicklungen zu vermeiden.

Einführung des Gebäudetyps E
Der Gebäudetyp E wird eingeführt, um das Bauen in Deutschland kostengünstiger und unbürokratischer zu gestalten. Dieses Konzept erlaubt Bauherren, von bestimmten technischen Standards abzuweichen, während grundlegende Sicherheits- und Umweltvorgaben erhalten bleiben. Ziel ist es, kostengünstigen Wohnraum zu schaffen, besonders in Regionen mit Wohnraummangel.

Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau
Deutschland startet ein neues Förderprogramm für klimafreundlichen und erschwinglichen Wohnungsneubau. Durch die Förderbank KfW werden stark vergünstigte Kredite mit niedrigen Zinsen angeboten. Strenge Standards bezüglich Energieeffizienz und Kostengrenzen müssen eingehalten werden. Das Programm zielt auf Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen und soll Anreize für kostensenkenden Neubau bieten.

Verpflichtende E-Rechnungen
Ab dem 1. Januar 2025 wird in Deutschland die Nutzung von E-Rechnungen verpflichtend. Diese Regelung betrifft Unternehmen und Organisationen, insbesondere in der Bau- und Immobilienbranche. Ziel ist es, die Digitalisierung im Rechnungswesen zu fördern und Prozesse zu automatisieren.

Strengere Energieeffizienzstandards
Ab Januar 2025 müssen Wohngebäude mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse D erfüllen. Für Eigentümer von Immobilien mit schlechteren Energiewerten bedeutet das, dass Sanierungen verpflichtend werden. Heizsysteme, die auf fossilen Brennstoffen basieren, können zukünftig keine staatlichen Förderungen mehr erhalten
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