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Energie und Umwelt
Große Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Unternehmen, die am Bilanzstichtag zwei der drei Kriterien (mind. 250 Mitarbeiter oder mind. 50 Mio. EUR Umsatz oder mind. 25 Mio. EUR Bilanzsumme) erfüllen, müssen erstmalig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.
CO₂-Abgabe steigt
Ab 01.01.2025 wird der Preis im internationalen Emissionshandel steigen. Eine Tonne CO₂ wird dann 55 EUR statt wie bisher 45 EUR kosten. Die Preise für Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe wird sich dadurch erneut verteuern.
Mehr über das Thema Emissionshandel finden Sie hier https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nehs_node.html
Smart-Meter-Gesetz
Ab 2025 müssen Unternehmen mit einem Stromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber mit 7 bis 100 kW installierter Leistung Smart Meter einbauen. Der Rollout erfolgt stufenweise. Bis 2032 muss jeder Zähler modern oder intelligent sein. Zudem sind Stromversorger ab 2025 verpflichtet dynamische Tarife anzubieten.
Meldepflicht für Unternehmen zum Energieeffizienzgesetz
Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 2,5 GWh müssen sich ab 1. Januar 2025 auf der Abwärmeplattform registrieren. Die Meldung bzw. Bestätigung der Abwärmedaten erfolgt jährlich bis zum 31. März. Um unwesentliche Abwärmequellen auszunehmen, wurden Bagatellschwellen festgelegt: Eine Standortschwelle von 800 MWh pro Jahr und eine Anlagenschwelle von 200 MWh pro Jahr.
Die Plattform für Abwärme finden Sie unter: https://www.bfee-online.de/
Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen
Die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) wird vereinheitlicht: Für alle Gebäudearten gilt nun die maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak). Dies gilt erstmals für Anlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden.
Kontakt
Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg
Ludwig-Erhard-Straße 1
89520 Heidenheim
Tel. 07321 324-0
Fax 07321 324-169
zentrale@ostwuerttemberg.ihk.de
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