Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) steht auch 2025 im Zeichen wichtiger Neuerungen, die Unternehmen und Mitarbeitende betreffen. Die DCS Deutsche Clearing Stelle GmbH aus Ellwangen, die auf die moderne Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Unternehmen jeder Größe spezialisiert ist, erläutert die jüngsten Novellierungen wie folgt:

Neue Rechengrößen und Höchstbeträge: Ab dem 1. Januar 2025 wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bundeseinheitlich auf 96.600 Euro pro Jahr (8.050 Euro pro Monat) festgelegt. Daraus ergeben sich neue Höchstbeträge für die bAV:
  • Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG sind bis zu 8% der BBG möglich: 644 Euro monatlich (7.728 Euro jährlich).
  • Steuerfrei bleiben Beiträge bis 4% der BBG: 322 EUR monatlich (3.864 EUR jährlich).

Arbeitgeber sind in der Pflicht, einen Zuschuss von 15 Prozent der umgewandelten Entgeltbestandteile zu leisten. Für Arbeitnehmer, die den Maximalbetrag von 322 Euro nutzen, resultiert daraus ein Zuschuss von 42 Euro pro Monat. Arbeitgeber, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, können bei einer Entgeltumwandlung bis zu 8% der BBG zusätzliche 84 Euro monatlich als Benefit bieten.

Höchstrechnungszins und nachhaltige Investments: Ein neuer Höchstrechnungszins von 1,0% (bislang 0,25%) tritt in Kraft, was die Kalkulation von Garantien in der Lebensversicherung beeinflusst.


Nachweisgesetz und Digitalisierung: Ab 2025 gelten neue Vorschriften im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes, die auch die betriebliche Altersversorgung betreffen. Arbeitgeber müssen transparenter und schneller über Details der bAV informieren, insbesondere bei Neueinstellungen. Digitale Prozesse, wie die Einführung der Digitalen Rentenübersicht, sollen für mehr Übersichtlichkeit und Planungssicherheit sorgen.
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