IHK Ostwürttemberg

Datenschutzinformationen für Teilnehmer der Berufskraftfahrerqualifikation

Informationspflichten gegenüber Teilnehmern der Berufskraftfahrerqualifikation gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO

1.    Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK die Qualifikation als Berufskraftfahrer zu prüfen.

2.    Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

IHK Ostwürttemberg
Ludwig-Erhard-Str. 1
89520 Heidenheim
Telefon: 07321 324-0
Fax: 07321 324-169
E-Mail: zentrale@ostwuerttemberg.ihk.de  
vertreten durch Hauptgeschäftsführerin und Präsident

3.    Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten

IHK Ostwürttemberg
Datenschutzbeauftragte
Ludwig-Erhard-Str. 1
89520 Heidenheim
Telefon: 07321 324-0
Fax: 07321 324-169
E-Mail: datenschutz@ostwuerttemberg.ihk.de

4.    Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um die Prüfungen zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr durchzuführen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 8 Abs. 2 BKrFQG und der Prüfungsordnung der IHK verarbeitet. Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Sachkundeprüfung einschließlich des Prüfungsergebnisses sowie für die Ausstellung von Zweitschriften und die Bewertung von Freistellungsanträgen verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.

5.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
  • an die Prüfungsaufsicht zur Abnahme der Prüfung
  • ggf. an andere IHKs zwecks Prüfungsfreistellung
  • ggf. von Ihnen angegebener Empfänger des Gebührenbescheides.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

6.    Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

7.     Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Gesamtprüfung werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen ein Jahr im Original, die Niederschrift 50 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.

8.    Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art.17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Baden-Württembergischen Landesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Königstr. 10a, 70173 Stuttgart, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de, Telefon: 0711 615541-0, Telefax: 0711 615541-15

9.    Quelle der Daten

Hat Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Fahrschule Sie zur Prüfung angemeldet, haben wir Ihre Daten von dort erhalten.

10.    Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 8 Abs. 2 BKrFQG in Verbindung mit der Prüfungsordnung.
Die IHK Ostwürttemberg benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Teilnahme an der Prüfung zu bearbeiten,
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.