IHK Ostwürttemberg

Datenschutzinformationen gegenüber Antragstellern auf öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige

Informationspflichten gegenüber Antragstellern auf öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige gem. Art. 13

1.    Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger. Dies schließt den Fall eines erfolgreichen Antrages, einer anschließenden Benennung sowie die Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten im Internet und im Mitgliedermagazin der IHK Ostwürttemberg ein.

2.    Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

IHK Ostwürttemberg
Ludwig-Erhard-Str. 1
89520 Heidenheim
Telefon: 07321 324-0
Fax: 07321 324-169
E-Mail: zentrale@ostwuerttemberg.ihk.de  
vertreten durch Hauptgeschäftsführerin und Präsident

3.    Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten

IHK Ostwürttemberg
Datenschutzbeauftragte
Ludwig-Erhard-Str. 1
89520 Heidenheim
Telefon: 07321 324-0
Fax: 07321 324-169
E-Mail: datenschutz@ostwuerttemberg.ihk.de

4.    Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Ihren Antrag zu bearbeiten und im Falle einer öffentlichen Bestellung gesetzliche Aufsichtspflicht der IHK Ihnen gegenüber erfüllen zu können. Teile Ihrer Daten (Kontaktdaten) sollen außerdem im Falle einer öffentlichen Bestellung im Internet auf der Webseite und im Mitgliedermagazin der IHK Ostwürttemberg sowie unter www.svv.ihk.de veröffentlicht werden. Außerdem soll die IHK Ostwürttemberg Ihre Kontaktdaten an anfragende Stellen, wie Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen, zum Zwecke der Erstellung von Gutachten übermitteln können. Ihre Daten werden zudem zur Gebührenbescheiderstellung verarbeitet.
Ihre Daten werden nach den folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:
a)    Durchführung der Antragsprüfung und ggf. spätere Aufsicht:
Art. 6 Abs.1 c DSGVO i.V.m. § 36 GewO; §§ 3, 5 Abs. 2, 19, 20 SVO der
       IHK Ostwürttemberg
b)    Bekanntmachung und Erlöschen der öffentlichen Bestellung in dem Mitgliedermagazin der IHK Ostwürttemberg „Wirtschaft in Ostwürttemberg“
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 36 GewO; §§ 8, 22 Abs. 2 SVO der
IHK Ostwürttemberg.
c)    Veröffentlichung der beruflichen Kontaktdaten im Internet:
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO (Einwilligung)
d)    Benennung der beruflichen Kontaktdaten an potenzielle Auftraggeber auf Anfrage (Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen): Art. 6 Abs. 1 e DSGVO.

5.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • Mitarbeiter der Abteilung „Recht & Steuern“ der IHK
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  • Sachverständigenausschüsse und Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 36 GewO, § 5 Abs. 2 SVO.   
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

6.    Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

7.     Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Unabhängig vom Erfolg Ihres Antrages auf öffentliche Bestellung und Vereidigung werden die Daten spätestens 15 Jahre nach Erlöschen Ihrer öffentlichen Bestellung bzw. nach Rechtskraft eines ablehnenden Bescheides gelöscht.     

8.    Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art.17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Baden-Württembergischen Landesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Königstr. 10a, 70173 Stuttgart, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de, Telefon: 0711 615541-0, Telefax: 0711 615541-15

9.    Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 36 GewO und der Sachverständigenordnung der IHK.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die IHK Ihren Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht bearbeiten und würde ihn nach fruchtloser Aufforderung zur Übermittlung der erforderlichen Daten ablehnen. Im Falle einer bereits erfolgten öffentlichen Bestellung könnte die IHK diese bei einem nachhaltigen Verstoß gegen die Mitteilungs- und Anzeigepflichten im Sinne von §§ 19 und 20 SVO der IHK gem. 23 SVO widerrufen.