Bilanz und Jahresergebnis
Geprüfte Bilanz 2025 liegt vor
IHK-Finanzen
Die Prüfung des Jahresabschlusses - bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Finanzrechnung - unter Einbeziehung der Buchführung, nebst Anhang und den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 wurde von der Rechnungsprüfungsstelle für Industrie- und Handelskammern erfolgreich von April bis Mai 2026 durchgeführt. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 wurde im Juli der Vollversammlung vorgelegt, festgestellt und gebilligt. Präsident, Präsidium und Hauptgeschäftsführer wurden für das Wirtschaftsjahr 2025 entlastet.
Das Geschäftsjahr 2025 wurde mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 5.763.531,24 € abgeschlossen. Auf Beschluss der Vollversammlung wird dieses Ergebnis in das folgende Wirtschaftsjahr vorgetragen. Die Mittel dienen zum einen dem Ausgleich der Erfolgsplanung 2026 (557.900 €) sowie der Finanzierung des Erweiterungsbaus am Standort Heidenheim (960.000 €) und der Instandhaltungsmaßnahmen der Bestandsgebäude (1,9 Mio. €), jeweils durch Zuführung zu den entsprechenden Vorsorgerücklagen. Der größte Teil des Ergebnisses wird zur Beitragssenkung in Höhe von 4,245 Mio. € über einen Zeitraum von drei Wirtschaftsjahren verteilt eingesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz 2025 der IHK Ostwürttemberg:
Die Erstellung des Jahresabschlusses der Industrie- und Handelskammern erfolgte gem. § 3 Abs. 7a IHKG die Grundsätze kaufmännischer Rechnungslegung und Buchführung in sinn-gemäßer Weise nach dem dritten Buch des Handelsgesetzbuches. Das Nähere regelt das Finanzstatut unter Beachtung des staatlichen Haushaltsrechtes. Die Regelungen des Finanzstatutes folgen grundsätzlich den für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 238-257, 284-286, 289 HGB; Artikel 28,66 67 EGHGB).
Die Erstellung des Jahresabschlusses der Industrie- und Handelskammern erfolgte gem. § 3 Abs. 7a IHKG die Grundsätze kaufmännischer Rechnungslegung und Buchführung in sinn-gemäßer Weise nach dem dritten Buch des Handelsgesetzbuches. Das Nähere regelt das Finanzstatut unter Beachtung des staatlichen Haushaltsrechtes. Die Regelungen des Finanzstatutes folgen grundsätzlich den für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 238-257, 284-286, 289 HGB; Artikel 28,66 67 EGHGB).
Immaterielle Vermögensgegenstände
Das immaterielle Anlagevermögen besteht aus verschiedenen Softwarelizenzen, bewertet zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen.
Das immaterielle Anlagevermögen besteht aus verschiedenen Softwarelizenzen, bewertet zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen.
Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu den fortgeschriebenen Anschaffungs- bzw. Herstellkosten. Das Gebäude der IHK Ostwürttemberg in Heidenheim wurde im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2003 von Sachverständigen begutachtet. Das Grundstück für das Bildungszent-rum in Aalen wurde 2016 zum Zeitwert erfasst. Gebäude werden linear über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu den fortgeschriebenen Anschaffungs- bzw. Herstellkosten. Das Gebäude der IHK Ostwürttemberg in Heidenheim wurde im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2003 von Sachverständigen begutachtet. Das Grundstück für das Bildungszent-rum in Aalen wurde 2016 zum Zeitwert erfasst. Gebäude werden linear über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die festverzinslichen Wertpapiere und Festgelder werden zum Nominalwert bewertet. Für alle Finanzanlagen gilt ein Höchstmaß an Sicherheit gemäß den Vorgaben des Finanzstatuts.
Die festverzinslichen Wertpapiere und Festgelder werden zum Nominalwert bewertet. Für alle Finanzanlagen gilt ein Höchstmaß an Sicherheit gemäß den Vorgaben des Finanzstatuts.
Forderungen
Forderungen werden zum Nominalwert ausgewiesen. Darüber hinaus wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Forderungen aus Beiträgen werden in pauschalierter Form einzelwertberichtigt. Forderungen aus Gebühren und Entgelten werden, soweit nicht einzelwertberichtigt, mit 2 Prozent pauschalwertberichtigt.
Forderungen werden zum Nominalwert ausgewiesen. Darüber hinaus wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Forderungen aus Beiträgen werden in pauschalierter Form einzelwertberichtigt. Forderungen aus Gebühren und Entgelten werden, soweit nicht einzelwertberichtigt, mit 2 Prozent pauschalwertberichtigt.
Sonstiges Eigenkapital
Das sonstige Eigenkapital ist unterlegt durch das Volumen der beschlossenen Vorsorge und dem zum Stichtag erforderlichen Bedarf zur Finanzierung des Anlagevermögens.
Das sonstige Eigenkapital ist unterlegt durch das Volumen der beschlossenen Vorsorge und dem zum Stichtag erforderlichen Bedarf zur Finanzierung des Anlagevermögens.
Sonderposten
Über die erhaltenen Zuschüsse zum Neubau des IHK-Bildungszentrums und zum Förderprojekt „Regionale Digitalisierungszentren (Digital Hubs)“ von Bund und Land Baden-Württemberg sind Sonderposten zu bilden, die entsprechend der Restnutzungsdauer erfolgswirksam aufgelöst werden.
Über die erhaltenen Zuschüsse zum Neubau des IHK-Bildungszentrums und zum Förderprojekt „Regionale Digitalisierungszentren (Digital Hubs)“ von Bund und Land Baden-Württemberg sind Sonderposten zu bilden, die entsprechend der Restnutzungsdauer erfolgswirksam aufgelöst werden.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Für die Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor.
Für die Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten unter anderem Rückstellungen für Personalaufwendungen sowie Rückstellungen für Prüfungs- und Archivierungskosten.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten unter anderem Rückstellungen für Personalaufwendungen sowie Rückstellungen für Prüfungs- und Archivierungskosten.
| Jahresabschluss 2025: VERMÖGENSSTRUKTUR | |||
| AKTIVA | 31.12.2025 in T€ |
31.12.2024 in T€ |
+/- |
| Anlagevermögen | |||
|
51 | 80 | -29 |
|
21.626 | 20.848 | 778 |
|
8.462 | 10.426 | -1.964 |
| 30.139 | 31.354 | -1.215 | |
| Umlaufvermögen | |||
|
0 | 0 | 0 |
|
643 | 997 | -354 |
|
12.000 | 7.000 | 5.000 |
|
9.877 | 9.932 | -55 |
| 22.520 | 17.929 | 4.591 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 423 | 443 | -20 |
| Summe AKTIVA | 53.082 | 49.726 | 3.356 |
| Jahresabschluss 2025 – KAPITALSTRUKTUR | |||
| PASSIVA | 31.12.2025 in T€ |
31.12.2024 in T€ |
+/- |
| Eigenkapital | |||
|
11.309 1.356 1.430 1.717 5.167 |
8.593 1.430 1.182 2.681 1.661 |
2.716 -74 248 -964 3.506 |
|
7.663 | 5.296 | 2.367 |
| 18.972 | 13.889 | 5.083 | |
| Sonderposten | |||
|
11.247 | 11.680 | -433 |
| 11.247 | 11.680 | -433 | |
| Rückstellungen | |||
|
19.607 | 20.464 | -857 |
|
1.625 | 2.214 | -589 |
| 21.232 | 22.678 | -1.446 | |
| Verbindlichkeiten | 617 | 489 | 128 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.014 | 989 | 25 |
| Summe PASSIVA | 53.082 | 49.725 | 3.357 |
| Jahresabschluss 2025 – ERGEBNISSTRUKTUR | |||
| Ergebnisstruktur | 31.12.2025 in T€ |
31.12.2024 in T€ |
+/- |
| Erträge aus Beiträgen, Gebühren und Entgelten | 14.427 | 14.444 | -17 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3.756 | 3.925 | -169 |
| Betriebserträge | 18.183 | 18.369 | -186 |
| Materialaufwand | 1.933 | 2.162 | -229 |
| Personalaufwand | 6.443 | 5.791 | 652 |
| Abschreibungen | 1.162 | 1.123 | 39 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.232 | 4.096 | 136 |
| Betriebsaufwand | 13.770 | 13.172 | 598 |
| Betriebsergebnis | 4.413 | 5.197 | -784 |
| Finanzergebnis | 671 | 577 | 94 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 5.084 | 5.774 | -690 |
| Außerordentliche Aufwendungen | 0 | 0 | 0 |
| Steuern | 1 | -17 | 18 |
| Jahresergebnis | 5.083 | 5.791 | -708 |
| Ergebnisvortag aus dem Vorjahr | 5.296 | 1.661 | 3.635 |
| Abnahme des sonstigen Eigenkapitals | 2.396 | 442 | 1.954 |
| Zunahme des sonstigen Eigenkapitals | 5.112 | 2.598 | 2.514 |
| Ergebnis | 7.663 | 5.296 | 2.367 |
Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfungsstelle
Die Prüfung erfolgte durch die Rechnungsprüfungsstelle der Industrie- und Handelskammern. Der Prüfbericht wurde in Übereinstimmung mit der „Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums für die Prüfung der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg (IHK-Prüfungsrichtlinie)“ vom 5. Dezember 2025 (Az.: WM42-42-387/54) erstellt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung wurde mit Datum vom 10. Juni 2026 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Zitat: „Wir haben den Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg, Heidenheim - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Erfolgsrechnung und der Finanzrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 - sowie den Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg, Heidenheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 geprüft.Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss nebst Anhang in allen wesentlichen Belangen den Regelungen des Finanzstatuts, den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der IHK zum 31. Dezember 2025 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025.
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der IHK. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss nebst Anhang, entspricht den Regelungen des Finanzstatuts sowie den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
- ist der Wirtschaftsplan in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß aufgestellt und vollzogen worden. Die IHK hat die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes beachtet und die ihr im Rahmen des Erfolgs- und des Finanzplanes zur Verfügung stehenden Mittel nach diesen Grundsätzen verwendet.
Sinngemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses nebst Anhang und des Lageberichtes geführt hat. Darüber hinaus sind nach den Bestimmungen des Finanzstatuts und den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts sowie den Grundsätzen des öffentlichen Haushaltsrechts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften keine Einwendungen zu erheben.“
Der Prüfbericht vom 15. Juni 2026 ist gezeichnet von Andrea Berg Wirtschaftsprüferin, Geschäftsführerin der Rechnungsprüfungsstelle für IHK`s, und Marco Nerge, Prüfer.
