Bilanz und Jahresergebnis

Geprüfte Bilanz 2022 liegt vor

IHK-Finanzen

Die geprüfte Bilant liegt vor.
Der gesamte Jahresabschluss wurde von der Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern im Mai 2023 geprüft. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 wurde im Juli 2023 der Vollversammlung vorgelegt, festgestellt und gebilligt. Präsident und Hauptgeschäftsführer wurden für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.

Das Geschäftsjahr 2022 wurde mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 781.364,32 € abgeschlossen. Von diesem Ergebnis wurden 645.686,48 € entnommen. Durch Beschluss der Vollversammlung wurden 878.400 € dem sonstigen Eigenkapital zugeführt. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 781.364,32 € wurde auf das Geschäftsjahr 2023 übertragen.

Erläuterungen zur Bilanz 2022 der IHK Ostwürttemberg:
Die Erstellung des Jahresabschlusses der Industrie- und Handelskammern erfolgte 
gem. § 3 Abs. 7a IHKG die Grundsätze kaufmännischer Rechnungslegung und Buchführung in sinngemäßer Weise nach dem dritten Buch des Handelsgesetzbuches. Das Nähere regelt das Finanzstatut unter Beachtung des staatlichen Haushaltsrechtes. Die Regelungen des Finanzstatutes folgen grundsätzlich den für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 238-257, 284-286, 289 HGB; Artikel 28,66 67 EGHGB).

Immaterielle Vermögensgegenstände
Das immaterielle Anlagevermögen besteht aus verschiedenen Softwarelizenzen, bewertet zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen.

Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu den fortgeschriebenen Anschaffungs- bzw. Herstellkosten. Das Gebäude der IHK Ostwürttemberg in Heidenheim wurde im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2003 von Sachverständigen begutachtet. Das Grundstück für das Bildungszentrum in Aalen wurde 2016 zum Zeitwert erfasst. Gebäude werden linear über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.

Finanzanlagen
Die festverzinslichen Wertpapiere und Festgelder werden zum Nominalwert bewertet. Für alle Finanzanlagen gilt ein Höchstmaß an Sicherheit gemäß den Vorgaben des Finanzstatuts.

Forderungen
Forderungen werden zum Nominalwert ausgewiesen. Darüber hinaus wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Forderungen aus Beiträgen werden in pauschalierter Form einzelwertberichtigt. Forderungen aus Gebühren und Entgelten werden, soweit nicht einzelwertberichtigt, mit 2 Prozent pauschalwertberichtigt.

Sonstiges Eigenkapital
Das sonstige Eigenkapital ist unterlegt durch das Volumen der beschlossenen Vorsorge und dem zum Stichtag erforderlichen Bedarf zur Finanzierung des Anlagevermögens.

Sonderposten
Über die erhaltenen Zuschüsse zum Neubau des IHK-Bildungszentrums und zum Förderprojekt „Regionale Digitalisierungszentren (Digital Hubs)“ von Bund und Land Baden-Württemberg sind Sonderposten zu bilden, die entsprechend der Restnutzungsdauer erfolgswirksam aufgelöst werden.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Für die Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor.

Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten unter anderem Rückstellungen für Personalaufwendungen sowie Rückstellungen für Prüfungs- und Archivierungskosten.

Jahresabschluss 2022: VERMÖGENSSTRUKTUR
AKTIVA
31.12.2022
in TEUR
31.12.2021
in TEUR
+/-
Anlagevermögen
  • Immaterielle Vermögensgegenstände
160
185
-25
  • Sachanlagen
21.979
22.759
-780
  • Finanzanlagen
6.764
5.005
1.759
28.903
27.949
954
Umlaufvermögen
  • Vorräte
0
0
0
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
878
943
-65
  • Flüssige Mittel
13.029
12.521
508
13.907
13.464
443
Rechnungsabgrenzungsposten
159
1
158
Summe AKTIVA
42.969
41.414
1.555

Jahresabschluss 2022 – KAPITALSTRUKTUR
PASSIVA
31.12.2022
in TEUR
31.12.2021
in TEUR
+/-
Eigenkapital
  • sonstiges Eigenkapital
4.527
4.294
233
  • Ergebnis
957
409
548
5.484
4.703
781
Sonderposten
  • Sonderposten für Investitionszuschüsse
12.628
13.270
-642
12.628
13.270
-642
Rückstellungen
  • Pensionsrückstellungen
21.322
20.468
854
  • Sonstige Rückstellungen
2.098
1.622
476
23.420
22.090
1.330
Verbindlichkeiten
549
493
50
Rechnungsabgrenzungsposten
888
858
30
Summe PASSIVA
42.969
41.414
1.555

Jahresabschluss 2022 – ERGEBNISSTRUKTUR
Ergebnisstruktur
31.12.2022
in TEUR
31.12.2021
in TEUR
+/-
Erträge aus Beiträgen, Gebühren und Entgelten
12.514
11.513
1.001
Sonstige betriebliche Erträge
2.889
3.441
-552
Betriebserträge
15.403
14.954
449
Materialaufwand
1.743
1.678
65
Personalaufwand
7.450
6.599
851
Abschreibungen
1.270
1.259
11
Sonstige betriebliche Aufwendungen
3.237
3.847
-610
Betriebsaufwand
13.700
13.383
317
Betriebsergebnis
1.703
1.571
132
Finanzergebnis
-912
-1.722
810
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
791
-151
942
Außerordentliche Aufwendungen
0
78
-78
Steuern
10
10
0
Jahresergebnis
-161
1.255
-1.416
Ergebnisvortag aus dem Vorjahr
409
544
-135
Abnahme des sonstigen Eigenkapitals
645
943
-298
Zunahme des sonstigen Eigenkapitals
878
917
-39
Ergebnis
957
409
548

Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfungsstelle


Die Prüfung erfolgte durch die Rechnungsprüfungsstelle der Industrie- und Handelskammern. Der Prüfbericht wurde in Übereinstimmung mit der "Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums für die Prüfung der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg (IHK-Prüfungsrichtlinie)" vom 30. November 2018 (Az.: 42-4221.3/38) erstellt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung wurde mit Datum vom 1. Juni 2023 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Zitat: „Wir haben den Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg, Heidenheim - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Erfolgsrechnung und der Finanzrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 - sowie den Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg, Heidenheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss nebst Anhang unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der Zuführungen in die Vorsorge für Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund geänderter Erneuerungsmaßnahmen (€ 500.000,00) und in die Digitalisierungsvorsorge für die Finanzierung der Umsetzung der Digitalisierungsmaß-nahmen im IHK-Verbund (€ 378.400,00) im Sonstigen Eigenkapital in allen wesentlichen Belangen den Regelungen des Finanzstatuts, den Richtlinien zur Ausführung des Finanz-statuts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der IHK zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der IHK. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss nebst Anhang, entspricht den Regelungen des Finanzstatuts sowie den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
  • ist der Wirtschaftsplan - unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der Zuführungen in die Vorsorge für Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund geänderter Erneuerungsmaßnahmen (€ 500.000,00) und in die Digitalisierungsvorsorge für die Finanzierung der Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen im IHK-Verbund (€ 378.400,00) im Sonstigen Eigenkapital, der außerplanmäßigen Auszahlungen für die Einzelmaßnahme "Mobile 5G-Infrastruktur digiZ" (€ 192.747,87) und den überplanmäßigen Mehrauszahlungen bei den pauschal veranschlagten Investitionen in das Sachanlagevermögen (€ 17.644,76) bzw. in das immaterielle Anlagevermögen (€ 14.865,83) in der Finanzrechnung - in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß aufgestellt und vollzogen worden. Die IHK hat die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes beachtet und die ihr im Rahmen des Erfolgs- und des Finanzplanes zur Verfügung stehenden Mittel nach diesen Grundsätzen verwendet.
Sinngemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses nebst Anhang und des Lageberichtes geführt hat. Darüber hinaus sind nach den Bestimmungen des Finanzstatuts und den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts sowie den Grundsätzen des öffentlichen Haushaltsrechts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften keine Einwendungen zu erheben.”
Der Prüfbericht vom 1. Juni 2023 ist gezeichnet von Marion Birnfeld, Geschäftsführung der Rechnungsprüfungsstelle für IHK`s, und Marco Nerge, Prüfer.