Bilanz und Jahresergebnis

Geprüfte Bilanz 2021 liegt vor

IHK-Finanzen


Die geprüfte Bilanz liegt vor.

Die Bilanz wurde von der Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern im Juli 2022 geprüft. Die geprüfte Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2021 lag im Dezember 2022 der Vollversammlung vor. Die Vollversammlung der IHK Ostwürttemberg hat den Jahresabschluss gebilligt. Präsident und Hauptgeschäftsführung wurden für das Wirtschaftsjahr 2021 entlastet.

Das Geschäftsjahr 2021 hat die IHK Ostwürttemberg mit einem negativen Ergebnis in Höhe von./.161 T€ abgeschlossen. Von diesem Ergebnis wurden planmäßig 943 T€ aus dem sonstigen Eigenkapital entnommen. Nach Beschluss der Vollversammlung wurden 917 T€ dem sonstigen Eigenkapitel zugeführt. der daraus resultierende Jahresüberschuss von 408 T€ auf das neue Geschäftsjahr 2022 übertragen.
 
Erläuterungen zur Bilanz 2021 der IHK Ostwürttemberg:
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte gem. § 3 Abs. 7a IHK-Gesetz in sinngemäßer Anwendung nach dem dritten Buch des Handelsgesetzbuches. Das Nähere regelt das Finanzstatut unter Beachtung des staatlichen Haushaltsrechts. Die Regelungen des Finanzstatuts folgen grundsätzlich den für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 238-257, 284-286, 289 HGB; Artikel 28, 66, 67 EGHGB).
 
Immaterielle Vermögensgegenstände
Das immaterielle Anlagevermögen besteht aus verschiedenen Softwarelizenzen, bewertet zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen.
Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu den fortgeschriebenen Anschaffungs- bzw. Herstellkosten. Das Gebäude der IHK Ostwürttemberg in Heidenheim wurde im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2003 von Sachverständigen begutachtet. Das Grundstück für das Bildungszentrum in Aalen wurde 2016 zum Zeitwert erfasst. Gebäude werden linear über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.

Finanzanlagen
Die festverzinslichen Wertpapiere und Festgelder werden zum Nominalwert bewertet. Für alle Finanzanlagen gilt ein Höchstmaß an Sicherheit gemäß den Vorgaben des Finanzstatuts.

Forderungen
Forderungen werden zum Nominalwert ausgewiesen. Darüber hinaus wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Forderungen aus Beiträgen werden in pauschalierter Form einzelwertberichtigt. Forderungen aus Gebühren und Entgelten werden, soweit nicht einzelwertberichtigt, mit 2 Prozent pauschalwertberichtigt.
Sonstiges Eigenkapital
Das sonstige Eigenkapital ist unterlegt durch das Volumen der beschlossenen Vorsorge und dem zum Stichtag erforderlichen Bedarf zur Finanzierung des Anlagevermögens.
Sonderposten
Über die erhaltenen Zuschüsse zum Neubau des IHK-Bildungszentrums und zum Förderprojekt „Regionale Digitalisierungszentren (Digital Hubs)“ von Bund und Land Baden-Württemberg sind Sonderposten zu bilden, die entsprechend der Restnutzungsdauer erfolgswirksam aufgelöst werden.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Für die Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor.

Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten unter anderem Rückstellungen für Personalaufwendungen sowie Rückstellungen für Prüfungs- und Archivierungskosten.

 
Jahresabschluss 2021: VERMÖGENSSTRUKTUR
AKTIVA
31.12.2021
in TEUR
31.12.2020
in TEUR
+/-
Anlagevermögen
  • Immaterielle Vermögensgegenstände
185
244
-59
  • Sachanlagen
22.759
23.492
-733
  • Finanzanlagen
5.005
5.011
-6
27.949
28.747
-798
Umlaufvermögen
  • Vorräte
0
0
0
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
943
1014
-71
  • Flüssige Mittel
12.521
11.561
960
13.464
12.575
889
Rechnungsabgrenzungsposten
1
0
1
Summe AKTIVA
41.414
41.322
92
Jahresabschluss 2021 – KAPITALSTRUKTUR
PASSIVA
31.12.2021
in TEUR
31.12.2020
in TEUR
+/-
Eigenkapital
  • sonstiges Eigenkapital
4.294
4.320
-26
  • Ergebnis
409
544
-135
4.703
4.864
-161
Sonderposten
  • Sonderposten für Investitionszuschüsse
13.270
13.856
-586
13.270
13.856
-586
Rückstellungen
  • Pensionsrückstellungen
20.468
19.966
502
  • Sonstige Rückstellungen
1.622
1.285
337
22.090
21.251
839
Verbindlichkeiten
493
474
19
Rechnungsabgrenzungsposten
858
877
-19
Summe PASSIVA
41.414
41.322
92
Jahresabschluss 2021 – ERGEBNISSTRUKTUR
Ergebnisstruktur
31.12.2021
in TEUR
31.12.2021
in TEUR
+/-
Erträge aus Beiträgen, Gebühren und Entgelten
11.513
11.322
191
Sonstige betriebliche Erträge
3.441
3.729
-288
Betriebserträge
14.954
15.051
-97
Materialaufwand
1.678
1.617
61
Personalaufwand
6.599
6.295
304
Abschreibungen
1.259
1.326
-67
Sonstige betriebliche Aufwendungen
3.847
2.789
1.058
Betriebsaufwand
13.383
12.027
1.356
Betriebsergebnis
1.571
3.024
-1.453
Finanzergebnis
-1.722
-1.681
-41
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
-151
1.343
-1.494
Außerordentliche Aufwendungen
0
78
-78
Steuern
10
10
0
Jahresergebnis
-161
1.255
-1.416
Ergebnisvortag aus dem Vorjahr
544
0
544
Abnahme des sonstigen Eigenkapitals
943
0
943
Zunahme des sonstigen Eigenkapitals
917
711
206
Ergebnis vor Vortrag
0
0
0
Ergebnis
409
544
-135
Die IHK Ostwürttemberg übernimmt die Federführung der zwölf baden-württembergischen IHKs im Geschäftsbereich Zentrale Dienste/ Internes Management. Sie ist damit direkter Ansprechpartner, Multiplikator und Koordinator für die IHKs in Baden-Württemberg in den Bereichen Finanzen, Personal, Verwaltungsaufgaben und IHK-Recht in Baden-Württemberg.

Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfungsstelle


Die Prüfung erfolgte durch die Rechnungsprüfungsstelle der Industrie- und Handelskammern. Der Prüfbericht wurde in Übereinstimmung mit der "Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums für die Prüfung der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg (IHK-Prüfungsrichtlinie)" vom 30. November 2018 (Az.: 42-4221.3/38) erstellt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung wurde mit Datum vom 22. Juli 2022 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Zitat: „Wir haben den Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg, Heidenheim - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Erfolgsrechnung und der Finanzrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 - sowie den Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg, Heidenheim, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse:
  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss nebst Anhang unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der Neudotierung der Vorsorge für Digitalisierungsmaßnahmen in Höhe von € 917.400,00 im Sonstigen Eigenkapital in allen wesentlichen Belangen den Regelungen des Finanzstatuts, den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der IHK zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021.
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der IHK. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss nebst Anhang, entspricht den Regelungen des Finanzstatuts sowie den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
  • ist der Wirtschaftsplan – unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der im Zusammenhang mit der Neudotierung der Vorsorge für Digitalisierungsmaßnahmen in Höhe von € 917.400,00 im  Sonstigen Eigenkapital  in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß aufgestellt und vollzogen worden. Die IHK hat die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes beachtet und die ihr im Rahmen des Erfolgsplanes und des Finanzplanes zur Verfügung stehenden Mittel nach diesen Grundsätzen verwendet.
Sinngemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses nebst Anhang und des Lageberichtes geführt hat. Darüber hinaus sind nach den Bestimmungen des Finanzstatuts und den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts sowie den Grundsätzen des öffentlichen Haushaltsrechts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften keine Einwendungen zu erheben.“
Der Prüfbericht vom 25. Juli 2022 ist gezeichnet von Martin Heinz, Wirtschaftsprüfer, und Marco Nerge, Prüfer.