Bilanz und Jahresergebnis

Geprüfte Bilanz 2020 liegt vor

IHK-Finanzen

Die geprüfte Bilanz liegt vor.

Die geprüfte Bilanz liegt vor. Die Bilanz wurde von der Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern im Juni 2021 geprüft. Die geprüfte Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2020 lag im November 2021 der Vollversammlung vor. Die Vollversammlung der IHK Ostwürttemberg hat den Jahresabschluss gebilligt. Präsident und Hauptgeschäftsführung wurden für das Wirtschaftsjahr 2020 entlastet.
Das Geschäftsjahr 2020 hat die IHK Ostwürttemberg mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 1.255 T€ abgeschlossen. Von diesem Ergebnis wurden planmäßig 711 T€ in das sonstige Eigenkapital eingestellt. Nach Beschluss der Vollversammlung wurde der daraus resultierende Jahresüberschuss von 544 T€ auf das neue Geschäftsjahr 2021 übertragen.

Erläuterungen zur Bilanz 2020 der IHK Ostwürttemberg:
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte gem. § 3 Abs. 7a IHK-Gesetz in sinngemäßer Anwendung nach dem dritten Buch des Handelsgesetzbuches. Das Nähere regelt das Finanzstatut unter Beachtung des staatlichen Haushaltsrechts. Die Regelungen des Finanzstatuts folgen grundsätzlich den für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 238-257, 284-286, 289 HGB; Artikel 28, 66, 67 EGHGB).

Immaterielle Vermögensgegenstände
Das immaterielle Anlagevermögen besteht aus verschiedenen Softwarelizenzen, bewertet zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen.

Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu den fortgeschriebenen Anschaffungs- bzw. Herstellkosten. Das Gebäude der IHK Ostwürttemberg in Heidenheim wurde im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2003 von Sachverständigen begutachtet. Das Grundstück für das Bildungszentrum in Aalen wurde 2016 zum Zeitwert erfasst. Gebäude werden linear über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.

Finanzanlagen
Die festverzinslichen Wertpapiere und Festgelder werden zum Nominalwert bewertet. Für alle Finanzanlagen gilt ein Höchstmaß an Sicherheit gemäß den Vorgaben des Finanzstatuts.

Forderungen
Forderungen werden zum Nominalwert ausgewiesen. Darüber hinaus wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Forderungen aus Beiträgen werden in pauschalierter Form einzelwertberichtigt. Forderungen aus Gebühren und Entgelten werden, soweit nicht einzelwertberichtigt, mit 2 Prozent pauschalwertberichtigt.
Sonstiges Eigenkapital
Mit Beschluss der Vollversammlung vom 23.07.2020 wurde ein in Teilen neugefasstes Finanzstatut beschlossen, welches auf den Jahresabschluss 2020 erstmalig Anwendung fand. Ein wesentlicher Punkt des neu gefassten Finanzstatuts ist ein geänderter Ausweis des Postens Eigenkapital. Hier werden neu das Sonstige Eigenkapital und das Ergebnis ausgewiesen. Entsprechend entfallen die Positionen Nettoposition, Ausgleichsrücklage und andere Rücklagen.

Sonderposten
Über die erhaltenen Zuschüsse zum Neubau des IHK-Bildungszentrums und zum Förderprojekt „Regionale Digitalisierungszentren (Digital Hubs)“ von Bund und Land Baden-Württemberg sind Sonderposten zu bilden, die entsprechend der Restnutzungsdauer erfolgswirksam aufgelöst werden.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Für die Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor.

Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten unter anderem Rückstellungen für Personalaufwendungen sowie Rückstellungen  für Prüfungs- und Archivierungskosten.

JAHRESABSCHLUSS 2020: VERMÖGENSSTRUKTUR
AKTIVA
31.12.2020
in TEUR
31.12.2019
in TEUR
+/-
Anlagevermögen
- Immaterielle Vermögensgegenstände
244
234
10
- Sachanlagen
23.492
24.389
-897
- Finanzanlagen
5.011
3.520
1.491
28.747
28.143
604
Umlaufvermögen
- Vorräte
0
0
0
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.014
781
233
- Flüssige Mittel
11.561
10.956
605
12.575
11.737
838
Rechnungsabgrenzungsposten
0
0
0
Gesamtvermögen
41.322
39.880
1.442

JAHRESABSCHLUSS 2020: KAPITALSTRUKTUR
PASSIVA
31.12.2020
in TEUR
31.12.2019
in TEUR
+/-
Eigenkapital
- sonstiges Eigenkapital
4.320
3.609
711
- Ergebnis
544
0
544
4.864
3.609
1.255
Sonderposten
- Sonderposten für Investitionszuschüsse
13.856
14.476
-620
13.856
14.476
-620
Rückstellungen
- Pensionsrückstellungen
19.966
19.335
631
- Sonstige Rückstellungen
1.285
1.172
113
21.251
20.507
744
Verbindlichkeiten
474
447
27
Rechnungsabgrenzungsposten
877
841
36
Gesamtkapital
41.322
39.880
1.442

JAHRESABSCHLUSS 2020: ERGEBNISSTRUKTUR
ERGEBNISSTRUKTUR
31.12.2020
in TEUR
31.12.2019
in TEUR
+/-
Erträge aus Beiträgen, Gebühren, Entgelten
11.322
11.796
-474
Sonstige betriebliche Erträge
3.729
2.237
1.492
Betriebserträge
15.051
14.033
1.018
Materialaufwand
1.617
1.553
64
Personalaufwand
6.295
5.941
354
Abschreibungen
1.326
1.293
33
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2.789
2.513
276
Betriebsaufwand
12.027
11.300
727
Betriebsergebnis
3.024
2.733
291
Finanzergebnis
-1.681
-1.846
165
Ergebnis d. gewöhnl. Geschäfstätigkeit
1.343
887
456
Außerordentliche Aufwendungen
78
181
-103
Steuern
10
9
1
Jahresergebnis
1.255
696
559
Veränderung der Rücklagen
711
696
15
Ergebnis vor Vortrag
0
0
0
Ergebnis
544
0
544
IHK-Logo neu Pantone 294_ohne Hintergrund
Die IHK Ostwürttemberg übernimmt die Federführung der zwölf baden-württembergischen IHKs im Geschäftsbereich Zentrale Dienste/ Internes Management. Sie ist damit direkter Ansprechpartner, Multiplikator und Koordinator für die IHKs in Baden-Württemberg in den Bereichen Finanzen, Personal, Verwaltungsaufgaben und IHK-Recht in Baden-Württemberg.

Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfungsstelle

Die Prüfung erfolgte durch die Rechnungsprüfungsstelle der Industrie- und Handelskammern. Der Prüfbericht wurde in Übereinstimmung mit der "Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums für die Prüfung der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg (IHK-Prüfungsrichtlinie)" vom 30. November 2018 (Az.: 42-4221.3/38) erstellt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung wurde mit Datum vom 25. Juni 2021 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Zitat: „Wir haben den Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg, Heidenheim - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Erfolgsrechnung und der Finanzrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 - sowie den Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg, Heidenheim, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse:

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss nebst Anhang in allen wesentlichen Belangen den Regelungen des Finanzstatuts, den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der IHK zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020.
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der IHK. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss nebst Anhang, entspricht den Regelungen des Finanzstatuts sowie den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
  • ist der Wirtschaftsplan – unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie an die Mitarbeiter gezahlten Prämien von € 23.250,00 - in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß aufgestellt und vollzogen worden. Die IHK hat die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes beachtet und die ihr im Rahmen des Erfolgsplanes und des Finanzplanes zur Verfügung stehenden Mittel nach diesen Grundsätzen verwendet.
Sinngemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses nebst Anhang und des Lageberichtes geführt hat. Darüber hinaus sind nach den Bestimmungen des Finanzstatuts und den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts sowie den Grundsätzen des öffentlichen Haushaltsrechts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften keine Einwendungen zu erheben.“

Der Prüfbericht vom 25. Juni 2021 ist gezeichnet von Martin Heinz, Wirtschaftsprüfer, und Andreas Vogt, Prüfer.