IHK Ostwürttemberg
Der Schlichtungsausschuss setzt sich paritätisch zusammen aus einem Vertreter der Arbeitgeberseite und einem Vertreter der Arbeitnehmerseite.
Schlichtungsausschuss
Der Schlichtungsausschuss setzt sich paritätisch zusammen aus einem Vertreter der Arbeitgeberseite und einem Vertreter der Arbeitnehmerseite.
