Gemeinsame Stellungnahme zum Thema Bürokratieabbau

Der IHK-Finanz- und Steuerausschuss diskutiert aktuelle Themen aus der Region und Bundespolitik sowie zur internationalen Steuerpolitik.
In der Frühjahrs-Sitzung 2025 des IHK-Finanz- und Steuerausschusses begrüßte der Ausschussvorsitzende Dr. Wolf-Dieter Mangold die Mitglieder zu einer Draufschau auf aktuelle Themen aus der Welt der IHK, der DIHK und der internationalen Steuerpolitik.
Zunächst fasste IHK-Referentin Volkswirtschaft, Dr. Andreja Benkovic die Ergebnisse der Konjunkturumfrage Frühsommer 2025 zusammen und stellte damit die aktuelle Stimmungslage der Unternehmen in Ostwürttemberg dar. Die Unternehmensberichte in der sich anschließenden Diskussion bestätigten die Ergebnisse: Die Geschäftslage bleibt stabil, ein vorsichtiger Optimismus ist erkennbar. Niedrigere Zinsen, die neue Bundesregierung sowie die Restrukturierungs- und Konsolidierungsbemühungen der Unternehmen sind Gründe, warum sich die Personalpläne in einigen Unternehmen stabilisieren. Die hohen Energiekosten und Löhne, einhergehend mit vergleichsweise hohen Steuer- und Sozialabgaben, werden jedoch die zukünftigen Standortplanungen der Unternehmen weiterhin bestimmen.
Stefan Tonte, Mitglied im DIHK-Finanz- und Steuerausschuss und Leiter Konzernsteuern Carl Zeiss AG, berichtete von einer optimistischen und nach vorne gerichteten Stimmungslage in der DIHK: Im Koalitionsvertrag sind in Bezug auf steuerliche Rahmenbedingungen 19 von 24 Unternehmensforderungen eingeflossen, die nun auch umgesetzt werden müssen. Die Diskussion im Ausschuss zur täglichen Unternehmenspraxis verdeutlichte aber auch, dass es noch weiterer Bemühungen von Seiten der Politik und Verwaltungen bedarf. Alle Ausschussmitglieder betonten: Der „große Wurf“ muss kommen – und das schon in den ersten 100 Tagen der neuen Bundesregierung.
Dr. Wolf-Dieter Mangold, Ausschussvorsitzender und Global Head of Tax Voith GmbH & Co. KGaA , erläuterte abschließend die aktuellen Entwicklungen und Risiken der US-Steuergesetzgebungsvorhaben sowie weitere steuerpolitische Weichenstellungen im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Die Senkung der Körperschaftssteuer wird dabei von den Ausschussmitgliedern als positives Signal im internationalen Vergleich gewertet - wenngleich die Anrechnungsproblematik ausländischer Quellensteuern hierdurch verschärft wird -, die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist als fragwürdige Entlastung gesehen und die Notwendigkeit betont, die Steuer- und Abgabenlast durch strukturelle Reformen zu senken.
Das Ergebnis der Sitzung: Eine gemeinsam erarbeitete Vorlage für die nächste IHK-Vollversammlung zum Thema Bürokratieabbau. Dabei waren sich die Ausschussmitglieder einig: Ein gewisses Maß an Bürokratie ist notwendig und erforderlich. Sie schafft Ordnung, Rechtsklarheit und Verlässlichkeit im staatlichen Handeln – wird jedoch zur Belastung, wenn sie Prozesse lähmt, anstatt sie zu ermöglichen. Ein wirksamer Bürokratieabbau muss objektiv, sinnvoll und nach Maß erfolgen. Es reicht aber nicht aus, wenn allein die Politik die Rahmenbedingungen für den Bürokratieabbau schafft. Auch wir als Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmerinnen und Unternehmer müssen bereit sein, unseren Beitrag zu leisten. Das erfordert jedoch ein grundsätzliches Umdenken aller in unserer Gesellschaft: mehr Vertrauen in pauschale Lösungen, wenn sie im Sinne der Vereinfachung notwendig sind.