Nr. 6472402

Antrag zur Anpassung des IHK-Beitrags für Kleingewerbetreibende

Die Berechnung der IHK-Beiträge erfolgt auf der Grundlage der von Ihrem Finanzamt festgesetzten Höhe Ihrer gewerblichen Einkünfte. Bei einer vorläufigen Veranlagung erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb.
Sollte der zu erwartende Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb deutlich niedriger/höher sein, kann der Beitrag angepasst werden.
Hinweis: Nach Übermittlung des endgültigen Gewerbeertrags/Gewinns aus Gewerbebetrieb durch die Finanzverwaltung erfolgt eine endgültige Abrechnung.