IHK Ostwürttemberg
Betriebliche Versicherungen
Vor der Entscheidung, bestimmte betriebliche Versicherungsarten abzuschließen, sollte folgender Grundsatz beachtet werden:
Zuerst die Risiken versichern, bei denen ein Schaden die höchsten finanziellen Folgen für das Unternehmen haben kann. Dann folgt die Absicherung gegen Risiken, bei denen Schäden mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, beispielsweise eine Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung eher abzuschließen als eine Sturmschadenversicherung oder Vollkaskoversicherung für ein Firmenfahrzeug.
Zuerst die Risiken versichern, bei denen ein Schaden die höchsten finanziellen Folgen für das Unternehmen haben kann. Dann folgt die Absicherung gegen Risiken, bei denen Schäden mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, beispielsweise eine Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung eher abzuschließen als eine Sturmschadenversicherung oder Vollkaskoversicherung für ein Firmenfahrzeug.
1. Feuerversicherung
Sie deckt die Schäden, die durch Brand, Blitzschlag und Explosion an den versicherten Gebäuden und deren Inhalt entstehen. Ob auch Aufräumungs- und Abbrucharbeiten bei Geschäftsgebäuden eingeschlossen sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
2. Betriebsunterbrechungsversicherung
Sie kann als Ergänzung zur Feuerversicherung oder/und zur Einbruchdiebstahlversicherung abgeschlossen werden. Hierbei übernehmen die Versicherungen die rechtlich begründeten und wirtschaftlich notwendigen Kosten. Dies ist zum Beispiel die Gehaltsfortzahlung für Mitarbeiter, damit diese nicht zu Konkurrenzunternehmen abwandern. Folgeschäden durch eine Betriebsunterbrechung dürften oftmals schwerwiegender als der eigentliche Brandschaden sein. Überprüfen Sie deshalb, ob der Abschluss ratsam ist.
3. Einbruchdiebstahlversicherung
Sie erstattet Ersatz bei entwendeten, zerstörten oder beschädigten Sachen sowie Beschädigungen an Türen, Schlössern und Wänden. Häufig werden diese Versicherungsarten mit der Betriebsunterbrechungsversicherung auch als gebündelte Sachversicherungen angeboten.
4. Haftpflichtversicherung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht die Verpflichtung, einen schuldhaft (das heißt vorsätzlich oder fahrlässig) zugefügten Schaden wieder gutzumachen. Hierbei kann ggf. der Unternehmer mit seinem gesamten Vermögen herangezogen werden. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung könnte deshalb erforderlich sein. Sie deckt Schäden ab, die im Unternehmen entstehen (ein Kunde rutscht auf einer Ölspur aus) und Schäden, die anlässlich einer dienstlichen Verrichtung außerhalb des Betriebsgeländes (während einer Reparatur) ausgelöst werden.
5. Firmenrechtsschutzversicherung
Nicht nur als Ergänzung zur Haftpflichtversicherung sollte eine Firmenrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Möglich sind der Arbeitsgerichts-, der Schadenersatz-, der Sozial- sowie der Strafrechtsschutz. Diese Versicherungsarten werden häufig in einer Police zusammengefasst. Daneben sollten Sie überlegen, ob der Vollrechtsschutz für Kraftfahrzeuge sowie der Fahrerrechtsschutz für Strafverfahren für Ihr Unternehmen sinnvoll sind. Versicherungsprämien können eine beachtliche Kostenhöhe erreichen. Aus diesem Grund sollten Sie Einsparmöglichkeiten überprüfen, ohne dass Ihr Versicherungsschutz darunter leidet. Machen Sie sich deshalb auf die Suche nach dem günstigsten Versicherer. Da zwischen den einzelnen Gesellschaften nennenswerte Prämienunterschiede bestehen, dürfte es empfehlenswert sein, mehrere schriftliche Angebote einzuholen, diese zu vergleichen und als Konkurrenzangebote anderen Anbietern vorzulegen.
6. Kreditversicherung
Sie deckt Forderungsverluste durch Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern. Einen Teil des Risikos müssen Sie als Versicherter jedoch selbst tragen (Selbstbeteiligung). Man unterscheidet die Warenkreditversicherung (Delcredere- Versicherung) für Lieferungen im Inland und die Ausfuhrkreditversicherung für den Export. Eine Ausfuhrkreditversicherung wird – im Auftrag des Bundes – von der Hermes Kreditversicherungs AG, Hamburg und Berlin, übernommen. Durch sie wird das wirtschaftliche Risiko (Zahlungsunfähigkeit des Schuldners) und das politische Risiko z.B. kriegerische Auseinandersetzungen, Konvertierungsrisiko (Änderung der Bedingungen), Transferrisiko (Umwandlung von Geld einer Währung in Geld einer anderen Währung mit Hilfe des Devisenhandels), des Zahlungsverbots und Moratoriumsrisiko (Zahlungsaufschub) aus Lieferungen deutscher Exporteure an Kunden im Ausland übernommen.