IHK Ostwürttemberg

Absicherung und Risikovorsorge

I.1 Absicherung gegen zufällige, im Einzelfall ungewisse Ereignisse
Die Risiken bei einer selbständigen Tätigkeit lassen sich grob in drei Kategorien einteilen:
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Existenzgefährdende Risiken (z B. Brand, schwere Erkrankung etc.)
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Finanzielle Risiken mit mittleren Auswirkungen (z.B. kurzfristiger Produktionsausfall, Diebstahlschäden, Unfälle geringerer Schwere)
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Geringere Risiken (Risiken, die den Existenzgründer im Schadensfall nur in begrenztem Maß belasten und die durch eigene Mittel absicherbar sind.)
Risikovorsorge können Sie auf zweierlei Weise betreiben:
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Sie vermeiden durch Vorkehrungen, dass es überhaupt zu einem Schadensfall kommt.
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Sie versichern sich gegen Schadensfälle.
Beide Arten der Risikovorsorge sind voneinander abhängig. Wenn durch bestimmte Vorkehrungen, z.B. den Einbau einer Alarmanlage oder eines Sicherheitsschlosses, die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalles reduziert wird, so verringert das ggf. den notwendigen Versicherungsumfang oder gibt dem Unternehmer Spielraum, Beitragsnachlässe bei seiner Versicherungsgesellschaft auszuhandeln. Auch die Kombination verschiedener Versicherungen zu Versicherungspaketen kann zu einer Kostenersparnis führen.
Bei der Auswahl des individuellen Versicherungsschutzes benötigt der Selbständige im Regelfall kompetenten Rat. Es empfiehlt sich Angebote mehrerer Anbieter einzuholen!