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Nr. 4242580
IHK Ostwürttemberg

Chemikalien

Die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien enthält umfangreiche Anforderungen an Hersteller, Importeure, Händler und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien. Neben Informationspflichten (z. B. das Sicherheitsdatenblatt) werden auch weitere Pflichten, z. B. die Registrierung, Zulassung und Beschränkung (= Verbot) von chemischen Stoffen geregelt. Dabei fallen nicht nur Chemikalien, sondern auch Erzeugnisse (z. B. Produkte wie Maschinen, Spielzeuge, Bauteile) in den Anwendungsbereich der REACH-Verordnung.
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Wasser und Chemikalien
Chemikalien und REACH

Ob Unternehmen Stoffe und Gemische herstellen oder importieren, gefährliche Chemikalien verwenden oder mit Konsumprodukten handeln: In all diesen Fällen betrifft sie das Chemikalienrecht. Hier erhalten Unternehmen einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen zu REACH, Bioziden, Sachkundeanforderungen und Beschränkungen.

Link: Chemikalien und REACH
Produktionssteuerung Forschung Indexbild © Fancy/F1online © Fancy/F1online
Knapp 200 mögliche Inhaltsstoffe
Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Erzeugnissen

Das baden-württembergische Netzwerk REACH@Baden-Württemberg veröffentlicht Hilfestellungen für Hersteller, Importeure und Händler von Erzeugnissen, in denen sich SVHC befinden können.

Link: Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Erzeugnissen
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Lena Detel
Lena Detel
Stv. Bereichsleiterin
Abteilung: Standortpolitik | Unternehmensförderung
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