Chemikalien
Die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien enthält umfangreiche Anforderungen an Hersteller, Importeure, Händler und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien. Neben Informationspflichten (z. B. das Sicherheitsdatenblatt) werden auch weitere Pflichten, z. B. die Registrierung, Zulassung und Beschränkung (= Verbot) von chemischen Stoffen geregelt. Dabei fallen nicht nur Chemikalien, sondern auch Erzeugnisse (z. B. Produkte wie Maschinen, Spielzeuge, Bauteile) in den Anwendungsbereich der REACH-Verordnung.
Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen mit F-Gasen
Seit März 2024 gilt für die Ein- und Ausfuhr bestimmter F-Gase (bspw. Kältemittel) eine Registrierungspflicht im F-Gase-Portal der EU. Da der Zoll verstärkt mit der Überprüfung dieser Anforderung begonnen hat, melden Unternehmen derzeit häufige Probleme bei der Registrierung oder der Zollabfertigung.
Chemikalien und REACH
Ob Unternehmen Stoffe und Gemische herstellen oder importieren, gefährliche Chemikalien verwenden oder mit Konsumprodukten handeln: In all diesen Fällen betrifft sie das Chemikalienrecht. Hier erhalten Unternehmen einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen zu REACH, Bioziden, Sachkundeanforderungen und Beschränkungen.
Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Erzeugnissen
Das baden-württembergische Netzwerk REACH@Baden-Württemberg veröffentlicht Hilfestellungen für Hersteller, Importeure und Händler von Erzeugnissen, in denen sich SVHC befinden können.