IHK Ostwürttemberg
KfW - Klimafreundlicher Neubau
Klimafreundlicher Neubau: Nichtwohngebäude (KfW)
| Was wird gefördert? |
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| Wer wird gefördert? |
Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) sowie Ersterwerber (erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Nichtwohngebäuden:
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| Wie wird gefördert? |
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| Was gilt es zu beachten? |
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| Wie und wo ist der Antrag zu stellen? | Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) |
| Was sollte man noch wissen? | Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet |
Stand: Januar 2025
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: Nichtwohngebäude (KfW)
| Was wird gefördert? |
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| Wer wird gefördert? |
Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) sowie Ersterwerber (erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Nichtwohngebäuden:
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| Wie wird gefördert? |
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| Was gilt es zu beachten? |
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| Wie und wo ist der Antrag zu stellen? | Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) |
| Was sollte man noch wissen? | Richtlinie ist bis 31.12.2025 befristet |
Stand: Januar 2025
Klimafreundlicher Neubau: Wohngebäude (KfW)
| Was wird gefördert? |
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| Wer wird gefördert? |
Investoren (Auftraggeber des Neubaus) sowie Ersterwerber (erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten:
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| Wie wird gefördert? |
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| Was gilt es zu beachten? |
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| Wie und wo ist der Antrag zu stellen? | Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen und Versicherungen) |
| Was sollte man noch wissen? | Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet |
Stand: Januar 2025
