IHK Ostwürttemberg

KfW - Klimafreundlicher Neubau

Klimafreundlicher Neubau: Nichtwohngebäude (KfW)

Was wird gefördert?
  • Neubau und Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) von Nichtwohngebäuden
  • Bauwerkskosten, Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung und Eigenleistungen
Wer wird gefördert?
Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) sowie Ersterwerber (erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Nichtwohngebäuden:
  • Unternehmen einschließlich Einzelunternehmen und kommunale Unternehmen sowie freiberufliche Tätige
  • Privatpersonen (natürliche Personen)
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern oder Verbände)
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Wie wird gefördert?
  • Kreditförderung
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • max. Höhe der förderfähigen Kosten:
    • klimafreundliches NWG: bis zu 1.500 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben
    • klimafreundliches NWG mit QNG: bis zu 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Laufzeit: mind. 4 Jahre und max. 30 Jahre bei max. 5 Tilgungsfreijahren
Was gilt es zu beachten?
  • förderfähig sind ausschließlich Nichtwohngebäude, wenn
    • sie nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen,
    • sie den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes 40 für Neubauten erfüllen und
    • die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus entsprechend des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS” (QNG-PLUS) oder des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium” (QNG-PREMIUM) für Nichtwohngebäude erreicht werden
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist erforderlich
  • für das Erreichen der Stufe “Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG” sind ein QNG-Nachhaltigkeitsberater und eine QNG-Zertifizierungsstelle einzubeziehen
  • geförderte Gebäude sind mind. 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen
  • technische Mindestanforderungen sind zu erfüllen
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
Was sollte man noch wissen? Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet
Stand: Januar 2025

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: Nichtwohngebäude (KfW)

Was wird gefördert?
  • Neubau und Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) von Nichtwohngebäuden
  • Bauwerkskosten, Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Eigenleistungen
Wer wird gefördert?
Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) sowie Ersterwerber (erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Nichtwohngebäuden:
  • Unternehmen einschließlich Einzelunternehmen und kommunale Unternehmen sowie freiberufliche Tätige
  • Privatpersonen (natürliche Personen)
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern oder Verbände)
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Wie wird gefördert?
  • Kreditförderung
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • max. Höhe der förderfähigen Kosten:
    • klimafreundliches NWG: bis zu 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 5 Mio. Euro pro Vorhaben
    • klimafreundliches NWG mit QNG: bis zu 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Laufzeit: mind. 4 Jahre und max. 30 Jahre bei max. 5 Tilgungsfreijahren
Was gilt es zu beachten?
  • förderfähig sind ausschließlich Nichtwohngebäude, wenn
    • sie nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen,
    • sie den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes 55 erfüllen und
    • die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus entsprechend des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium” (QNG-PREMIUM) für Nichtwohngebäude erreicht werden,
    • für die Wärmeerzeugung im Gebäude keine fossilen Brennstoffe oder Biomasse eingesetzt werden
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist erforderlich
  • geförderte Gebäude sind mind. 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen
  • technische Mindestanforderungen sind zu erfüllen
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
Was sollte man noch wissen? Richtlinie ist bis 31.12.2025 befristet
Stand: Januar 2025

Klimafreundlicher Neubau: Wohngebäude (KfW)

Was wird gefördert?
  • Neubau und Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) von Wohngebäuden
  • Bauwerkskosten, Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung und Eigenleistungen
Wer wird gefördert?
Investoren (Auftraggeber des Neubaus) sowie Ersterwerber (erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten:
  • Unternehmen einschließlich Einzelunternehmen und kommunale Unternehmen sowie freiberufliche Tätige
  • natürliche Personen, die das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit nicht selbst bewohnen
  • Wohneigentumsgemeinschaften
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern oder Verbände)
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Wie wird gefördert?
  • Kreditförderung
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • max. Höhe der förderfähigen Kosten:
    • klimafreundliches WG: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
    • klimafreundliches WG mit QNG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • Laufzeit: mind. 4 Jahre und max. 35 Jahre bei max. 5 Tilgungsfreijahren
Was gilt es zu beachten?
  • förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, wenn
    • sie nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen,
    • sie den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 erfüllen und
    • die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus erreicht werden
  • die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ wird erreicht, wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) bestätigt; hierfür sind ein Berater für Nachhaltigkeit und eine QNG-Zertifizierungsstelle einzubinden
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist erforderlich
  • geförderte Gebäude/Wohneinheiten sowie Anlagen oder optimierte Gebäudeteile sind mind. 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen
  • technische Mindestanforderungen sind zu erfüllen
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen und Versicherungen)
Was sollte man noch wissen? Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet
Stand: Januar 2025