IHK Ostwürttemberg

KfW - Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude

Was wird gefördert?
Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz; zu den geförderten Maßnahmen gehören:
  • Kauf und Installation von
    • solarthermischen Anlagen
    • Biomasseanlagen mit geringen Staubemissionen
    • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel
    • Brennstoffzellenheizungen
    • wasserstofffähigen Heizungen
    • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • (akustische) Fachplanung und Baubegleitung
  • Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)
Wer wird gefördert?
Investoren, die die förderfähigen Maßnahmen umsetzen möchten; dazu gehören:
  • Unternehmen einschließlich Einzelunternehmen und kommunale Unternehmen sowie freiberufliche Tätige
  • Contractoren
  • natürliche Personen (Privatpersonen)
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern oder Verbände)
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Wie wird gefördert?
  • Zuwendung als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung
  • Zuschuss (Grundfördersatz) in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten
  • max. Höhe der förderfähigen Kosten:
    • für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche: 30.000 Euro pauschal
    • für Gebäude größer als 150 m² bis 400 m²: zusätzlich 200 Euro pro m² Nettogrundfläche
    • für Gebäude größer als 400 m² bis 1.000 m²: zusätzlich 120 Euro pro m² Nettogrundfläche
    • für Gebäude größer als 1.000 m²: zusätzlich 80 Euro pro m² Nettogrundfläche
  • Wärmepumpen: Effizienz-Bonus in Höhe von 5 Prozent
  • Biomasseanlagen, die Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten: Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro
Was gilt es zu beachten?
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder eines Fachunternehmens ist erforderlich
  • Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöhen
  • Bauantrag bzw. Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. 5 Jahre zurückliegen
  • Einbau der Heizungsanlage bzw. der Netzanschluss ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems einschließlich Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme verbunden
  • Nichtwohngebäude muss nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen GEG fallen
  • technische Mindestanforderungen sind zu erfüllen
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über das Kundenportal der KfW
Was sollte man noch wissen? Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet
Stand: Januar 2025