KFW 570

Förderprogramm für Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien

Mit dem Angebot finanziert die KfW Unternehmensinvestitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus regenerativen Energiequellen sowie in Energiespeicher. Sowohl der Erwerb neuer Anlagen als auch die Modernisierung bestehender Anlagen sind förderfähig. Pro Vorhaben steht ein Kredithöchstbetrag von bis zu 150 Millionen Euro zur Verfügung.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zu den Förderkriterien:
Was wird gefördert?
Mit dem Förder­produkt Erneuer­bare Energien – Plus finanzieren wir Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förder­fähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender bzw. gebrauchter Anlagen, im Einzelnen:
  • Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
    • Photovoltaik­anlagen
    • CSP-Anlagen
    • Windkraft­anlagen On­shore / Off­shore
    • Anlagen zur Strom­erzeugung aus Meeres­energie
    • Wasser­kraft­anlagen
    • Strom­erzeugung ausschließlich aus:
      • Bio­masse
      • Bio­gas
      • Bio­kraft­stoffen
  • Erzeugung von Wärme/Kälte aus erneuerbaren Energien
    • Elektrische Wärme­pumpen
    • Solar­thermie
    • Geo­thermie­anlagen
    • Erzeugung von Wärme/Kälte aus:
      • erneuer­barem Wasser­stoff
      • Bio­masse
      • Bio­gas
      • flüssigen Bio­brenn­stoffen
  • Enerigespeicher für erneuerbare Energien
    • Strom­speicher
    • Wärme­speicher
    • Wasser­stoff­speicher
Wer wird gefördert?
  • In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
  • Freiberufler
  • Für Vorhaben innerhalb der Europäischen Union sowie Norwegen und dem Vereinigten Königreich:
    • Deutsche private Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften in der Europäischen Union, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich
    • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung in der Europäischen Union, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich
    • In Deutschland tätige Freiberufler
Wie wird gefördert?
  • Kreditförderung
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Kredithöchstbetrag: max. 150 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Laufzeit: mind. 2 Jahre und max. 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren (für Investitionen)
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)

Stand: Juni 2026