IHK Ostwürttemberg
Förderprogramme für betriebliche Mobilität
Mit B2MM und mobil gewinnt stehen Unternehmen zwei attraktive Förderprogramme zur Verfügung.
Betriebliches und behördliches Mobilitätsmanagement
urch das Förderprogramm B²MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ werden seit dem Jahr 2018 bereits Projekte im Rahmen des betrieblichen und behördlichen Mobilitätsmanagements (BMM) gefördert. Das Förderprogramm wurde nun überarbeitet. Seit diesem Jahr gilt die neue B²MM Förderrichtlinie. Aus zwei Richtlinien für Unternehmen und Behörden ist eine Richtlinie für alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in Baden-Württemberg entstanden. Auch das Antragsformular wurde verschlankt.
Durch das Förderprogramm können weiterhin Analysen und Konzepte für das BMM im Rahmen von externen Beratungsleistungen (Stufe 1) sowie Umsetzungsmaßnahmen (Stufe 2) gefördert werden. Die Förderintensitäten richten sich mit der neuen Richtlinie nach der Beschäftigtenzahl und – falls vorhanden – dem Jahresumsatz. Neu ist auch ein Maßnahmenkatalog mit Richtwerten für einige Umsetzungsmaßnahmen.
Alle Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf der Homepage zum Förderprogramm B²MM. Bei Fragen oder für individuelle Antragsberatungen können Sie sich bei b2mm@vm.bwl.de melden.
Förderprogramm "mobil gewinnt"
Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Mit der Förderung werden standortspezifische Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen, begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater erarbeitet. Akkreditierte Mobilitätsberaterinnen und -berater sind im Beratungspool zum Förderprogramm gelistet.
Es werden bis zu 5.000 € ohne Eigenanteil gefördert.
Es werden bis zu 5.000 € ohne Eigenanteil gefördert.
Die Breitenförderung nimmt die Förderung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in den Blick. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten sowie Maßnahmen zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen. Der Förderschwerpunkt ist ausschließlich für KMU gedacht und auf die breite Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in der KMU-Landschaft ausgerichtet.
Investitionen bis 60.000 € werden mit bis zu 60 % gefördert.
Investitionen bis 60.000 € werden mit bis zu 60 % gefördert.
Die Innovationsförderung unterstützt innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen geben. Voraussetzung für die Förderung sind ein bereits vorliegendes Mobilitätskonzept oder konzeptionelle Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern. Für die Innovationsförderung antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Einzel- oder Verbundvorhaben zwischen mehreren Antragsberechtigten. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.
TruckCharge@BW: Förderkonditionen verbessert
Um den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben im Nutzfahrzeugbereich zu steigern, hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg im November 2024 das Förderprogramm TruckCharge@BW gestartet. Gefördert werden die Beschaffung und Installation neuer stationärer Ladepunkte – öffentlich oder nichtöffentlich zugänglich – inklusive des erforderlichen Netzanschlusses für das kabelgebundene Laden von Elektro-Nutzfahrzeugen in Baden-Württemberg. Dies gilt insbesondere für Betriebsgelände, Umschlagpunkte und Lade-Hubs.
Um die Förderung attraktiver zu machen und Unternehmen stärker bei der Elektrifizierung ihrer Flotten zu unterstützen, wurden die Fördermodalitäten angepasst: Der höchstmögliche Fördersatz nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, Verordnung (EU) Nr. 651/2014) wird gewährt. Für kleine Unternehmen steigt die maximale Förderquote damit von bisher 40 % auf 50 %. Förderanträge können bis zum 30.06.2026 bei der L-Bank eingereicht werden. Weitere Infos können auf der Homepage des Verkehrsministeriums und der L-Bank abgerufen werden.
