Gültig für stationären als auch Online-Handel

Energieverbrauchskennzeichnung-Label austauschen

In der ersten März-Hälfte (01.-18.03.2021) müssen Händler die Labels für netzbetriebene Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, netzbetriebene Kühlgeräte zwischen 10 und 1500 Litern Volumen, netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler, Fernsehgeräte, Monitore, bestimmte Displays, Waschmaschinen und Wäschetrockner austauschen. Dies gilt sowohl für Ladengeschäfte als auch für Internetshops.
Seit dem 01.11.2020 müssen die Lieferanten sowohl das alte als auch das neue Etikett mitliefern. Fehlende Labels sollten Händler beim Lieferanten anfordern. Gibt es kein neues Label, müssen die betroffenen Geräte bis zum 01.12.2021 abverkauft werden. Die neuen Label enthalten auch einen QR-Code, der zu weiteren Informationen über das Produkt in einer Datenbank führt. Grundlage sind die europäischen und deutschen Energieverbrauchskennzeichnungs-Vorschriften.
Die EU bietet hierzu Informationen in deutscher Sprache über diesen Link.