Kreislaufwirtschaft forcieren
Der Circular Economy Action Plan (CEHP) nimmt verstärkt wichtige Produktionswertschöpfungsketten ins Visier.
Der European Green Deal und was bedeutet er für das Gewerbe und die Industrie? Unter der Schirmherrschaft von Frau von der Leyen wurden Ziele für die Politik definiert, die die Wirtschaft umsetzen muss. Das grundsätzliche Ziel der Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft stehen mit der Forderung nach einem europäischen Green Deal seit 2019 ganz oben auf der Agenda der EU-Kommission. Als einer seiner wichtigsten Bausteine auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 nimmt der Circular Economy Action Plan (CEHP) derzeit verstärkt wichtige Produktionswertschöpfungsketten ins Visier, um einen Übergang in eine Kreislaufwirtschaft in der EU zu forcieren.
Grundsätzlich ist hier festzuhalten, dass die Richtung und die Idee die hinter dem Green Deal liegt auf jeden Fall zu befürworten und längst überfällig ist. Der derzeitige Ressourcenverbrauch auf der Welt ist für den Fortbestand der Menschheit so nicht weiter hinnehmbar. Daher sind Änderungen auf der Ebene von neuen Gesetzen leider unumgänglich. Da die Industrie in den letzten Jahren ihren Fokus sehr stark auf Wachstum und neue Produkte gesetzt hat, ist leider der Umweltschutz stark in den Hintergrund gerückt. Auch hat die teilweise bestehende Selbstverpflichtung der Industrie nicht gegriffen. Aus diesem Grunde hat die EU-Kommission zu den Mittel der gesetzlichen Vorgabe greifen müssen.
Angefangen von dem Verbot für den Verkauf von Einwegplastik bis hin zur Design Richtlinie und vielen weiteren gesetzlichen Änderungen. Daher ist der Ansatz bei dem Green Deal derart umfangreich, um das erklärte Ziel bis 2050 klimaneutral auf allen Ebenen des Lebens und der Wirtschaft zu werden.Um die Komplexität nur einmal kurz darzustellen habe ich hier den Bereich der Produkte kurz aufgezeigt. Die nachfolgende Beschreibung ist nicht abschließend und kann jederzeit durch weitere Gesetze und Verordnungen erweitert werden. Produkte sollen: klimaneutral, ressourceneffizient und kreislauforientiert hergestellt und geeignet sein, hierzu müssen insbesondere folgende Punkte geprüft und dokumentiert werden, dieses vor dem Hintergrund der Ökodesign - Rahmenrichtlinie:
Sie müssen den Nachhaltigkeitsgrundsätzen entsprechen, haltbar, Wiederverwendbarkeit, Nachprüfbarkeit und Reparierbarkeit, frei von gefährlichen Chemikalien, sowie Energie- und Ressourceneffizienz hergestellt werden, die müssen einen erhöhten Rezyklatanteil im Produkt aufweisen, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Leistung und Sicherheit, die Wiederaufbereitung und ein hochwertiges Recycling gewährleisten, sowie die Verringerung des CO2-Fußabdrucks und der ökologische Fußabdruck ist zu beachten und zu gewährleisten.
Weitere Vorgabe ist die Beschränkung des einmaligen Gebrauches (welcher jetzt schon durch das Verkaufsverbot von Einmalprodukten umgesetzt wurde), das Produkt an sich soll auf eine deutlich längere Haltbarkeit ausgelegt werden. Des Weiteren soll es eine Einführung eines Verbotes zur Vernichtung unverkaufter, nicht verderblicher Ware kommen, ein sicherlich großer Schritt und zum Teil bereits von verschiedenen Herstellern umgesetzt, ist das Modell „Produkt als Dienstleistung“, d. h. das Produkt geht nicht in das Eigentum des Nutzers über, sondern verbleibt im Eigentum des Herstellers.
Somit hat er jederzeit ein Rückgriffsrecht auf die im Produkt verbauten Bestandteile (zum Beispiel die Lithiumionen Batterie in Pkw). Mit dieser Strategie gehen dem Hersteller die Rohstoffe oder Bauteile für die Neuproduktion nicht mehr verloren. Auch sind in dieser Strategie die Rückverfolgbarkeit, in Form von Digitalisierung und intelligente Markierungen, in Form von eigenen IP-Adressen bereits Bestandteil.
Als Schwerpunkte liegen die Produktgruppen bei der Elektronik, den integrierten Kommunikationstechnologien, Textilien und Möbel. All diese vorgenannten Verordnungen und Gesetze, sowie die noch in den nächsten Jahren kommenden Erweiterungen und Ergänzungen stellen die Industriebetriebe und Hersteller vor große Herausforderungen. Insbesondere vor dem ganzheitlichen Ansatz ihrer Herstellerverantwortung.
Das oberste Ziel ist nicht mehr, aus der Sicht der EU-Kommission, die absolute Gewinnmaximierung, sondern die ressourcenerhaltende Maßnahme der Herstellung und Verwendung von Produkten. Ich glaube nur mit diesem ganzheitlichen Ansatz werden die Konsumenten zukünftig gewonnen werden und die bereits bestehenden oder noch zu entwickelnden Vergleichsmöglichkeiten in digitaler Form, machen es umso wichtiger ein Produkt nachhaltig und umweltschonend herzustellen.