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Nr. 5010140

Überbrückungshilfe III

Programm gestartet

Die Eckpunkte zur Überbrückungshilfe III sind jetzt veröffentlicht.
Die Förderung wird großzügiger geregelt. Dies gilt insbesondere auch für den Handel und die Soloselbständigen mit der Variante "Neustarthilfe". Der Förderzeitraum ist von November 2020 bis Juni 2021.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mind. 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 haben. Die Höchstförderung pro Monat wird auf bis zu 1,5 Mio. EUR erhöht. Hier sind aber Beihilfegrenzen zu beachten. Die Abschlagszahlungen werden ebenfalls erhöht auf bis zu 100.000 EUR. Für besonders betroffenen Branchen - z.B. Reisebüros -veranstalter, Kultur und Veranstaltungswirtschaft, Einzelhandel - und die Soloselbständigen gibt es erweiterte Fördermöglichkeiten. Die "Neustarthilfe für Soloselbständige" wird verdoppelt und kann nun je nach Umsatzrückgang bis zu 50 Prozent des Referenzumsatzes betragen und ist eine Betriebskostenpauschale. Die Neustarthilfe können auch Nebenerwerbsgründerinnen und -gründer beantragen, die im Jahr 2019 mind. 51 Prozent ihrer Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit erzielt haben.
Bitte beachten Sie die Details. Mitte Februar soll der Antragsstart sein. In die Neuregelungen sind viele Anregungen der IHK-Organisation und anderer Verbände eingeflossen.