Straßenpersonenverkehr

Fachkundeprüfung zum Taxi- und Mietwagenunternehmer

1. Genehmigungserfordernis

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Dies sind die unteren Verkehrsbehörden (Landratsämter bzw. Stadtverwaltung). Eine Auflistung der Behörden finden Sie am Ende des Dokuments.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben
  • der Zuverlässigkeit und
  • der finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist.

2. Nachweis der fachlichen Eignung

Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Ausnahmen siehe 2.1). Je nach Geschäftsmodell müssen Sie unter Umständen eine andere Fachkundeprüfung nachweisen (Omnibus oder Taxi/Mietwagen). Eine Übersicht finden Sie in der Publikation "Existenzgründung von Straßenpersonenverkehrsunternehmen".
2.1 Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen,
  • wenn Sie eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- bzw. Mietwagenverkehrs nach­weisen können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs erfor­derlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (sieheOrientierungsrahmen Taxi und Mietwagen, rechts unter “Weitere Informationen) vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie ist der IHK, in deren Zuständigkeitsbereich der Unternehmer seinen Sitz hat, grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unterneh­men, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen,
  • wenn Sie als Unternehmer die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
  • wenn Sie als Unternehmer die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
  • wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen,
  • wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen eine Genehmigung für den Ver­kehr mit Taxen beantragen.
  • wenn Sie den Abschluss einer der folgenden Ausbildungen/Studienabschlüsse nachweisen können:
    • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn-/ Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
    • Verkehrsfachwirt(in)
    • Betriebswirt(in) (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
    • Diplom-Betriebswirt(in) im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
    • Diplom-Verkehrswirtschaftler(in) der Technischen Universität Dresden. 
2.2 Nachweis der fachlichen Eignung mit Prüfung - Prüfungsanforderungen
Kommen die vorgenannten Befreiungen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK erbringen. Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei schriftlichen Teilen (Bearbeitungszeit insg. zwei Stunden) und einem bis zu einer halben Stunde je Prüfling dauernden mündlichen Teil. Die Prüfung umfasst die im Orientierungsrahmen Taxi und Mietwagen enthaltenen Themengebiete (rechts unter “Weitere Informationen”)

3. Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Folgende Veranstalter haben uns mitgeteilt, dass sie in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durchführen. Wir weisen darauf hin, dass die bei der Prüfung verwendeten Fra­gebögen den Lehrgangsveranstaltern bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung stehen.
Termine, Preise und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern:
Akademie des Verkehrsgewerbes
Dipl. Ing. S. Rönnebeck
Kaiserring 46
73557 Mutlangen
Telefon 07171 999734
Mail info@AVR-roennebeck.com
Internet www.AVR-roennebeck.com

AVB – Seminare GmbH & Co. KG 
Bohlenstr. 64
32312 Lübbecke
Website: avb-seminare.de
Email: info@avb-seminare.de
Telefon: dial://05741-9099250/05741-90 99 250
Online-Lernplattform: www.avb-seminare.de oder www.avb-lerncenter.de
SVG Service und Betrieb Süd GmbH
Hedelfinger Straße 17-25
70327 Stuttgart-Wangen
Telefon 0711 4019-231
Telefax 0711 4019-239
Internet www.svg-stuttgart.de
SVG-Akademie GmbH (online-Schulungsanbieter)     
Bullerdeich 36
20537 Hamburg
Tel. 0711 4019-125
E-Mail: info@svg-akademie.de
Website: www.svg-akademie.de
Gewerbliches Institut für berufliche Ausbildung IBA GmbH & Co. KG
Weildorferstraße 20
72401 Haigerloch
Telefon 0800 1002310
Telefax 07474 918972
Internet www.verkehrsseminare.net
Weitere Veranstaltungsorte befinden sich in Ditzingen und Ettlingen
DSL - Schule - Owen GbR
Lauterweg 8
73277 Owen/Teck
Telefon 07021 863663 oder 01717 719772
Telefax 07021 53560
Internet www.dsl-schule-owen.de
verkehrsseminare marbs
Schulungsort Stuttgart: Sirius Business Park Stuttgart-Airport
Humboldtstraße 30-32
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon 08000 561561
Telefax 05606 56557
Internet www.verkehrsseminare.com
Verkehrsseminare Hema
Schulungsort: Fahrschule Herter
Waiblinger Str. 48
70372 Stuttgart
Telefon 0800 8080103
Telefax 02361 6580921
Internet www.verkehrsseminare-hema.de
Verkehrsfachschule Herrmann
Inhaber: Elmar Herrmann
Schulungsort:
Mühlbachstraße 7,
71522 Backnang-Waldrems
Telefon 07191 903374
Telefax 07191 903375
Internet www.vfs-herrmann.de
Verkehrsseminare Frank R. Bibow
Schulungsort:
"IB-Hotel"
Am Wallgraben 119
70565 Stuttgart
Telefon 04486 938844,
Telefax 04486 938845
Internet www.verkehrsseminare.de
Akademie des Verkehrsgewerbes
Dipl. Ing. S. Rönnebeck
Kaiserring 46
73557 Mutlangen
Telefon 07171 999734
Mail info@AVR-roennebeck.com
Internet www.AVR-roennebeck.com

Wenn Sie sich über einen Kursveranstalter auf die Prüfung vorbereiten, empfehlen wir Ihnen, das erforderliche Lehrmaterial mit dem Veranstalter abzusprechen.

4. Fachbücher zur Prüfungsvorbereitung

Über den Buchhandel oder direkt zu beziehen:
"Fachkunde und Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer"
Lehrbuch für Grundlagen der Prüfungssachgebiete
Autor: Thomas Grätz
ISBN 3-574-24032-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen),
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
"Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer"
Fachrichtung Taxi und Mietwagen
Autorin: Christiane Helf-Marx
Lehrbuch und Fragenkatalog: ISBN 3-930581-05-1 und 978-3-930581-05-4 (neu)
Lösungsbuch: ISBN 3-930581-06-X,
Komplettwerk: ISBN 3-930581-08-6
Verkehrsverlag HeMa e.K., Recklinghausen
Telefon 02361 65809-0
Telefax 02361 65809-21
Internet www.verkehrsverlag-hema.de
"Das Taxi-Unternehmen in der Praxis"
Leitfaden zur Betriebsführung (incl. Sonderteil Kostenkalkulation)
Autoren: Hans Meißner, Claus Mattern.
ISBN 3-574-24030-9
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen)
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
"Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer"
Autoren: Gergin, Ufuk/Kollar, Herwig
ISBN 978-3-937711-84-3
Huss Verlag, München
Telefon 089 32391-317
Internet www.huss-shop.de
"BO Kraft: Kommentar"
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Autor: Dr. Gerhard Hole
ISBN 3-574-24015-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen),
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
"BO Kraft" mit Erläuterungen
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Autor: Horst Krämer
ISBN 3-87841-206-6
Verkehrs-Verlag Fischer, Düsseldorf
Telefon 0211 99193-0
Internet www.verkehrsverlag-fischer.de
"Taxi-Handbuch"
Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer
ISBN 978-3-937711-63-8
Autor: Walter Koch, Klaus Pieper
Huss Verlag, München
Telefon 089 32391-317
Internet www.huss-shop.de
"Handbuch Personenbeförderungsrecht"
Personenbeförderungsgesetz, Durchführungsverordnungen, Nebengesetze und -verordnungen, Verwaltungsvorschriften
Autor: Horst Krämer
ISBN 3-87841-195-2
Verkehrs-Verlag Fischer, Düsseldorf
Telefon 0211 99193-0
Internet www.verkehrsverlag-fischer.de
"Rechnen im Verkehrsgewerbe"
Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege
Artikel-Nr. 26024
ISBN 3-574-26024-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen),
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
Unternehmerprüfung Taxi- und Mietwagen
Carolin Orth:
- Arbeitsbuch zur Kostenkalkulation
- Lehrbuch “Unternehmerprüfung”
- Übungsprüfung
www.carolin-orth.de
AVB MEDIENVERLAG GmbH & Co. KG                                                                                                          
Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke                                                                                                                             
Tel.: 05741 90 99 250, E-Mail: info@avb-medienverlag.de,
www.avb-medienverlag.de 

5. Anmeldung zur Prüfung

Die IHK Region Stuttgart ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in den Bezirken der Industrie- und Handelskammern Heilbronn-Franken, Ostwürttemberg und Region Stuttgart haben. Das Anmeldeformular sowie die aktuelle Terminliste finden Sie rechts unter "weitere Informationen".
Die Einladung zur Prüfung wird zwei Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie bitte die IHK. Die Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Bei Nichtteilnahme erheben wir eine ermäßigte Gebühr von 50 Prozent.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK. Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit dem endgültigen Prüfungsbescheid nach dem Termin der mündlichen Prüfung.
Hinweis zum Ausländerrecht
Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde informieren.

6. Genehmigungsbehörden

Bei Fragen zur Erlaubnis-/Lizenzerteilung wenden Sie sich bitte an die Erlaubnisbehörden der Region Ostwürttemberg:
Landratsamt Heidenheim
Landratsamt Ostalbkreis
Fachbereich Straßenverkehr
Geschäftsbereich Nahverkehr
Felsenstraße 36
Bahnhofstraße 50
89518 Heidenheim
73430 Aalen
Tel. 07321 321-0, Fax -410
Tel. 07361 953-5454