IHK Ostwürttemberg

Straßenpersonenverkehr - Fachkundeprüfung zum Omnibusunternehmer

1. Genehmigungserfordernis

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies ist das Landratsamt bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Verkehr ausschließlich betrieben werden soll, beziehungsweise in deren Bezirk die Linie ihren Ausgangspunkt hat. Für Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der so genannte Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens nachweist. Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürliche Person (vgl. „Der Verkehrsleiter – Fragen und Antworten“).

2. Nachweis der fachlichen Eignung

Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Ausnahmen siehe folgender Abschnitt).
Je nach Geschäftsmodell müssen Sie unter Umständen eine andere Fachkundeprüfung nachweisen (Omnibus oder Taxi/Mietwagen). Eine Übersicht finden Sie im Dokument "Existenzgründung im Straßenpersonenverkehr".

2.1 Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen,
  • Wenn Sie in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 (d.h. mindestens im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009) ohne Unterbrechung eine leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen Personenverkehrs in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachweisen können (Art. 9 VO (EG) Nr. 1071/09). Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse (siehe “Orientierungsrahmen Kraftomnibus”, rechts unter “weitere Informationen”)) vermittelt haben. Sie sind der zuständigen Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse nachzuweisen.
  • wenn Sie bereits als Unternehmer über eine Genehmigung für Verkehre der oben genannten Art verfügen und die erneute Erteilung Ihrer ausgelaufenen Genehmigung oder eine weitere gleichartige Genehmigung oder eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart oder Verkehrsform beantragen wollen.
  • wenn Sie den Abschluss einer der folgenden Ausbildungen/Studienabschlüsse nachweisen können:
  1. Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn-/Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
  2. Verkehrsfachwirt(in)
  3. Betriebswirt(in) (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
  4. Diplom-Betriebswirt(in) im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
  5. Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
  6. Diplom-Verkehrswirtschaftler(in) der Technischen Universität Dresden
WICHTIGER HINWEIS: Diese bislang anerkannten Ausbildungsberufe und Studiengänge werden künftig nicht mehr den Fachkundenachweis umfassen. Jedoch hat der Gesetzgeber einen Besitzstandsschutz gesetzlich verankert (Bundesratsdrucksache 773/12, Sitzung vom 1. Februar 2013). Diesen genießen Personen, die eine der genannten Ausbildungen bzw. Studiengänge bereits erfolgreich absolviert haben oder die Ausbildung bzw. das Studium vor dem 04. Dezember 2011 begonnen haben.
  • Wenn Sie der Erlaubnisbehörde eine Bescheinigung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat vorlegen können, die dem Muster der Bescheinigung in Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/09 entspricht und von hierfür ermächtigten Behörden oder Stellen erteilt wurde (Art. 21 VO (EG) Nr. 1071/09).

2.2. Nachweis der fachlichen Eignung mit Prüfung – Prüfungsanforderungen
Kommen die vorgenannten Befreiungen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erbringen. Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei schriftlichen Teilen (Bearbeitungszeit jeweils zwei Stunden) und einem bis zu einer halben Stunde je Prüfling dauernden mündlichen Teil. Die für die Prüfung relevanten Themen finden Sie im “Orientierungsrahmen Kraftomnibus” (rechts unter “weitere Informationen”)

3. Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Folgende Veranstalter haben uns mitgeteilt, dass sie in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durchführen. Wir weisen darauf hin, dass die bei der Prüfung verwendeten Fragebögen den Lehrgangsveranstaltern bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung stehen. Termine, Preise und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern:
Akademie des Verkehrsgewerbes
Dipl. Ing. S. Rönnebeck
Kaiserring 46
73557 Mutlangen
Tel.: 07171 999734
www.AVR-roennebeck.com
info@AVR-roennebeck.com
AVB – Seminare GmbH & Co. KG 
Bohlenstr. 64
32312 Lübbecke
Website: avb-seminare.de
Email: info@avb-seminare.de
Telefon: dial://05741-9099250/05741-90 99 250
Online-Lernplattform: www.avb-seminare.de oder www.avb-lerncenter.de
KRAATZ CONSULTING GmbH (Online-Schulungen)
Sach- und Fachkunde Güterkraftverkehr
Sach- und Fachkunde Personenverkehr
Geschäftsführer: Enrico Kraatz
Georg-Schumann-Str. 151
04155 Leipzig
Tel.: +49 341/ 241 395 73
Mobil: +49 172/ 379 70 99
office@arbeitsschutzexperten.com
www.arbeitsschutzexperten.com
verkehrsseminare marbs
Schulungsort Stuttgart: Sirius Business Park Stuttgart-Airport, Humboldtstraße 30-32,
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon 08000 561561, Telefax 05606 56557, Internet www.verkehrsseminare.com
Verkehrsseminare Hema
Schulungsort: Fahrschule Herter, Waiblinger Str. 48, 70372 Stuttgart
Telefon 0800 8080103, Telefax 02361 6580921, Internet www.verkehrsseminare-hema.de
Combus
Competence Mensch und Bus GmbH
Dornierstraße 3
71034 Böblingen
Telefon: 07031/623-07,
Telefax: 07031/623-117,
Internet https://combus.wbo.de/schulungsangebote/vorbereitungslehrgang-fuer-fachkundepruefung.html
Diplom-Volkswirt M. Stätter, Verkehrs-Seminare
Traitteurstraße 23
68165 Mannheim
Telefon/Fax 0621 406694
Gewerbliches Institut für berufliche Ausbildung IBA GmbH & Co. KG
Weildorferstraße 20
72401 Haigerloch
Telefon 0800 1002310,
Telefax 07474 918972,
Internet www.verkehrsseminare.net
Weitere Veranstaltungsorte befinden sich in Ditzingen und Ettlingen
Verkehrsseminare Frank R. Bibow
Schulungsort: "IB-Hotel"
Am Wallgraben 119
70565 Stuttgart
Telefon 04486 938844,
Telefax 04486 938845,
Internet www.verkehrsseminare.de
Wenn Sie sich über einen Kursveranstalter auf die Prüfung vorbereiten, empfehlen wir Ihnen, das erforderliche Lehrmaterial mit dem Veranstalter abzusprechen.
SVG-Akademie GmbH (online-Schulungsanbieter)     
Bullerdeich 36
20537 Hamburg
Tel. 0711 4019-125
E-Mail: info@svg-akademie.de
Website: www.svg-akademie.de

4. Fachbücher zur Prüfungsvorbereitung

Über den Buchhandel oder direkt zu beziehen:
"Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer", Fachrichtung Omnibusverkehr
Lehrbuch: ISBN 3-930581-09-4 und 978-3-930581-09-2 (neu)
Fragenkatalog: ISBN 3-930581-10-8 und 978-3-930581-10-8 (neu)
Lösungsbuch: ISBN 3-930581-11-6 und 978-3-930581-11-5 (neu)
Komplettwerk: ISBN 3-930581-12-4
Autorin: Christiane Helf-Marx
Verkehrsverlag HeMa e.K., Recklinghausen
Telefon 02361 65809-0,
Telefax 02361 65809-21,
Internet www.verkehrsverlag-hema.de

"Der Omnibusunternehmer"
Leitfaden für die Fachkundeprüfung
Autor: Johannes Krems
ISBN 3-574-24025-2
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen),
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
"Handbuch Personenbeförderungsrecht"
Personenbeförderungsgesetz, Durchführungsverordnungen, Nebengesetze und -verordnungen, Verwaltungsvorschriften
Autor: Horst Krämer
ISBN 3-87841-195-2
Verkehrs-Verlag Fischer, Düsseldorf
Telefon 0211 99193-0,
Internet www.verkehrsverlag-fischer.de
"BO Kraft: Kommentar"
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Autor: Dr. Gerhard Hole
ISBN 3-574-24015-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen),
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
"BO Kraft" mit Erläuterungen
Autor: Horst Krämer
ISBN 3-87841-206-1
Verkehrs-Verlag Fischer, Düsseldorf
Telefon 0211 99193-0,
Internet www.verkehrsverlag-fischer.de
"Grenzüberschreitender Omnibusverkehr", Loseblattsammlung
Autoren: Burgmann, Haseleu, Schilling
ISBN 3-574-24020-1
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen),
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
"Lenk- und Ruhezeiten im Omnibusverkehr",
Leitfaden für die Praxis im Busbetrieb
Autor: Rainer Hofmann
Artikel-Nr. 17.019
Bildungswerk der Omnibusunternehmer e. V., Böblingen
Telefon 07031 623-190,
Internet www.busforum.de
"KOM - Betrieb von A bis Z",
Leitfaden zur Führung eines Busbetriebes
Artikel-Nr. 11.020, ISBN 3-781-21528-8
Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V. - IGP, Böblingen
Telefon 07031 623-190,
Internet www.busforum.de
"Rechnen im Verkehrsgewerbe",
Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege
Artikel-Nr. 26024
ISBN 3-574-26024-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen),
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
AVB MEDIENVERLAG GmbH & Co. KG                                                                                                          
Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke                                                                                                                             
Tel.: 05741 90 99 250, E-Mail: info@avb-medienverlag.de,
www.avb-medienverlag.de 

5. Anmeldung zur Prüfung

Die IHK Region Stuttgart ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben. Das Anmeldeformular und die Terminliste finden Sie rechts unter "Weiterführende Informationen".
Die Einladung zur Prüfung erfolgt zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie bitte die IHK. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK. Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit dem endgültigen Prüfungsbescheid nach dem Termin der mündlichen Prüfung. Die Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Bei Nichtteilnahme erheben wir eine ermäßigte Gebühr von 50 Prozent.
Hinweis zum Ausländerrecht (Nicht-EU-Ausländer)
Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde informieren.

6. Genehmigungsbehörden

Bei Fragen zur Erlaubnis-/Lizenzerteilung wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Erlaubnisbehörde
(untere Verkehrsbehörden):
Landratsamt Heidenheim
Landratsamt Ostalbkreis
Fachbereich Straßenverkehr
Geschäftsbereich Nahverkehr
Felsenstraße 36
Bahnhofstraße 50
89518 Heidenheim
73430 Aalen
Tel. 07321 321-0, Fax –410
Tel. 07361 953-5454

 ACHTUNG: Hinweis zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
Führerscheinneulinge (Erwerb des Führerscheins der "D"-Klasse nach dem 10. September 2008) müssen eine Grundqualifikation mit praktischer und theoretischer Prüfung oder eine beschleunigte Grundqualifikation mit einer theoretischen Prüfung ablegen. Ferner müssen sie an Weiterbildungsschulungen teilnehmen. Führerscheininhaber (Erwerb vor dem genannten Stichtag) müssen lediglich an Weiterbildungsschulungen teilnehmen.