Landtag verabschiedet neues Ladenöffnungsgesetz für BW

Vollautomatisierte, personenfreie Verkaufsstellen in BW auf dem Vormarsch

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) hat sich schon in der Anhörungsphase des Gesetzes für die nun beschlossene
Änderung im Ladenöffnungsgesetz ausgesprochen. Denn
„die Anpassung des Ladenöffnungsrechts schafft erstmals eine tragfähige Rechtsgrundlage für vollautomatisierte, personenfreie Verkaufsstellen in Baden-Württemberg und eröffnet damit neue Chancen für die wohnortnahe Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum“,
führt Bernhard Nattermannaus. Er ist Handelsfachmann bei der IHK Bodensee-Oberschwaben, die im BWIHK bei allen Handelsthemen federführend für BW ist.
Nattermann weiter:
„Insofern begrüßen wir das Gesetz, da für diese neue Betriebsart die Öffnungsmöglichkeiten an Sonn- und Feiertagen von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sind, damit sich die Konzepte für den Betreiber auch rechnen. Die vollautomatisierten Verkaufsstellen können dementsprechend an den meisten Sonn- und Feiertagen im Jahr rund um die Uhr öffnen. So leisten sie auch einen bestmöglichen Beitrag, die Nachversorgung der Bevölkerung in der Fläche zu verbessern.“
Weitere Hintergründe und Einschätzungen:
Die im Landtag beschlossene Änderung des Ladenöffnungsrechts ermöglicht vollautomatisierten, personalfreien Verkaufsstellen mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche, weitgehende Öffnungsfreiheiten. So können sie ab sofort eine zentrale Rolle bei der Nahversorgung in der Landesfläche spielen – insbesondere für Kommunen, in denen klassische Versorgungstrukturen wie Bäckereien, Metzgereien oder inhabergeführte Lebensmittelmärkte schon weggefallen sind oder perspektivisch, z. B. mangels Nachfolge, verschwinden werden.
Die IHK-Organisation hat für BW über 540 Landgemeinden bei insgesamt 1.101 Kommunen ausgemacht, in denen zwischen 1.000 und 5.000 Bewohner leben und die damit als klassische Zielgruppe für vollautomatisierte Verkaufsstellen bezeichnet werden können. Sie haben sich bislang aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage vielfach nicht an die neue Laden- und Versorgungsform herangewagt
Mit der nun vorgenommenen Ergänzung im Ladenöffnungsgesetz wird die Anzahl dieser Geschäfte nach BWIHK-Einschätzung dort peu à peu ansteigen. Aber auch in Stadtteilen von Groß- und Ballungsräumen wird sich diese Betriebsform nun sicher häufiger ansiedeln.