IHK Ostwürttemberg
BEM: Betriebliches Eingliederungsmanagement
Definition
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren in Deutschland, mit dem Unternehmen die Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Mitarbeitern in den Arbeitsprozess unterstützen sollen.
Ziel
Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten.
Pflicht zur Durchführung: Arbeitgeber sind nach § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein BEM durchzuführen, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war.
Ablauf
Das BEM-Verfahren gliedert sich in folgende Schritte:
- Einladung zum BEM-Gespräch: Der Arbeitgeber lädt den betroffenen Mitarbeiter sowie weitere Beteiligte (z.B. Betriebsrat, Personalrat, Arbeitsmedizin) zu einem BEM-Gespräch ein.
- Durchführung des BEM-Gesprächs: Im BEM-Gespräch werden die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit und mögliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung des Mitarbeiters erörtert.
- Erstellung eines Eingliederungsplans: Auf der Grundlage des BEM-Gesprächs wird ein Eingliederungsplan erstellt, der die vereinbarten Maßnahmen zur Wiedereingliederung des Mitarbeiters enthält.
- Umsetzung des Eingliederungsplans: Der Eingliederungsplan wird umgesetzt und die Wiedereingliederung des Mitarbeiters wird begleitet.
- Nachhaltige Wiedereingliederung: Der Erfolg des BEM wird nach einer gewissen Zeit überprüft.
Erfolgsfaktoren
- Frühe Kontaktaufnahme: Das BEM-Gespräch sollte so früh wie möglich nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit durchgeführt werden.
- Einbeziehung aller Beteiligten: Alle relevanten Beteiligten sollten in das BEM-Verfahren eingebunden werden.
- Vertrauensvolle Atmosphäre: Das BEM-Gespräch sollte in einer vertrauensvollen Atmosphäre stattfinden.
- Individuelle Lösungen: Die im BEM-Gespräch erarbeiteten Maßnahmen sollten individuell auf den betroffenen Mitarbeiter abgestimmt sein.
- Nachhaltige Begleitung: Die Wiedereingliederung des Mitarbeiters sollte nachhaltig begleitet werden.
Vorteile
| Für Unternehmen | Für Mitarbeiter |
|---|---|
| Geringere Fehlzeiten | Schnellere Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess |
| Reduzierung der Fluktuation | Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit |
| Steigerung der Motivation der Mitarbeiter | Erhalt des Arbeitsplatzes |
| Verbesserung des Betriebsklimas | Stärkung des Selbstwertgefühls |
Hier finden Unternehmen und Betriebe Unterstützung
Lohnende Ansprechpartner:
Betriebs- und werksärztliches Fachpersonal sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten selbstverständlich die ersten Anlaufstellen im Betrieb sein. Aber auch die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger und Agenturen für Arbeit helfen weiter mit Informationen.
Informationsmaterial:
Der Anteil psychischer Erkrankungen an den Krankheitsausfällen nimmt kontinuierlich zu. Depressionen und Angststörungen stehen dabei an zweiter Stelle der Gründe für Krankschreibungen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) bietet in ihrer Broschüre: Die Rückkehr gemeinsam gestalten spezielle praktische Unterstützung für die Wiedereingliederung nach psychischen Krisen.
Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGVU) hat einen Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement herausgegeben.
Und der kostenlose Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung bietet Arbeitgebenden konkrete Hilfe und einen Leitfaden zum Wiedereingliederungsverfahren an.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgebende (EAA) sind da, um Arbeitgebenden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei der Ausbildung oder Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu helfen. Als unabhängige Ansprechpartner stehen sie für Fragen zu diesen Themen zur Verfügung und unterstützen bei Anträgen bei den entsprechenden Leistungsträgern.
Ansprechpartner sind die Integrationsfachdienste der jeweiligen Landkreise.
Ansprechpartner sind die Integrationsfachdienste der jeweiligen Landkreise.
