IHK Ostwürttemberg

Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler: Offenlegungspflichten, Transparenz- und Taxonomieverordnung


Ende 2019 wurde die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Transparenzverordnung) bzw. Mitte 2020 die Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomieverordnung) auf EU-Ebene erlassen. Diese regeln die Offenlegungspflicht von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern in Bezug auf nachhaltige Investitionen. Der Anwendungszeitpunkt für die einzelnen Vorschriften ist gestaffelt. Die ersten Vorgaben sind ab 10. März 2021 einzuhalten.

Versicherungsvermittler

Zum Stichtag müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Die Transparenzverordnung findet auch Anwendung auf Versicherungsvermittler, die eine Versicherungsberatung für Versicherungsanlageprodukte erbringen (vgl. Artikel 2 Nr. 11 Transparenzverordnung). In der Praxis ist die Beratung ein erforderliches Kriterium für die Anwendbarkeit der  Transparenzverordnung; die bloße Vermittlung reicht nicht aus.
Konkret geht es um vorvertragliche Informationen zu Versicherungsanlageprodukten wie Fondspolicen und kapitalbildenden Lebensversicherungen, die auf diejenigen zukommen, die drei und mehr Mitarbeiter beschäftigen (vgl. zu weiteren Details den beigefügten Artikel von Fonds Online und AssCompact). Die Informationen müssen bspw. auf der jeweiligen Homepage des Vermittlers veröffentlicht werden.
Die Verbände BVK, AfW und Votum haben Checklisten und Empfehlungen erarbeitet, wie sich Vermittler auf die Transparenzverordnung vorbereiten können.

Finanzanlagenvermittler

Unsicherheit herrschte zunächst darüber, ob Finanzanlagenvermittler unter die Vorschriften der EU- Offenlegungsverordnung fallen. Zwischenzeitlich haben sich das Bundesfinanzministerium und die BaFin dahingehend geäußert, dass die Verordnung auf Finanzanlagenvermittler keine Anwendung findet (vgl. den beigefügten Artikel von Fonds Online, Einschätzung BaFin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 65 KB)).
Es ist damit zu rechnen, dass es in den kommenden Monaten und Jahren zu dem Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungsvermittlung noch zu diversen Anpassungen an regulatorische Vorgaben kommen wird.