Tipps für den Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
Wettbewerbsrechtliche Verstöße sind keine Seltenheit. Begeht ein Unternehmer einen Wettbewerbsverstoß, steht den Mitbewerbern, den Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbänden sowie den IHKs ein so genannter Unterlassungsanspruch zu.