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Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird nach der Annahme der Verordnung (EU) 2024/3228 zum 20. Juli 2025 eingestellt. Online-Händler müssen AGBs und Impressum anpassen.
Seit Januar 2016 besteht europaweit die Pflicht, Streitschlichtungsstellen einzurichten. Die Schlichtungsstellen sollen es Verbrauchern und Unternehmern erleichtern, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, wobei arbeitsvertragliche Streitigkeiten ausgenommen sind.
Das Gesetz kennt den Begriff Online Handel nicht. Für das E-Commerce gelten die allgemeinen Rechtsgrundlagen.