Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen.
Sie befinden sich hier
Sommerzeit ist Ferienjobzeit. Viele Schüler nutzen die schulfreie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Bei der Beschäftigung von Jugendlichen sind allerdings einige Regeln zu beachten. Diese haben wir für Sie zusammengestellt.
Arbeitgeber, die junge Menschen unter 18 Jahren ausbilden oder beschäftigen, müssen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachten.