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Informationen über die Freistellung und Vergütungspflicht bei vorübergehender Arbeitsverhinderung, im Krankheitsfall und an Feiertagen erhalten Sie hier.
Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen (Link: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a164-entgeltfortzahlung-bei-krankheit-und-an-feiertagen.pdf?__blob=publicationFile )
Informationen zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen finden Sie hier.
Wer schwerbehinderte Menschen beschäftigt, muss ein paar Besonderheiten beachten und bekommt finanzielle Unterstützung und kompetente Beratung vom Integrationsamt.