Informationen über die Freistellung und Vergütungspflicht bei vorübergehender Arbeitsverhinderung, im Krankheitsfall und an Feiertagen erhalten Sie hier.
Wer schwerbehinderte Menschen beschäftigt, muss ein paar Besonderheiten beachten und bekommt finanzielle Unterstützung und kompetente Beratung vom Integrationsamt.