Arbeitsplatz bei Sommerhitze
Mit dem Wetter im Sommer ist das so eine Sache. Ist es zu kalt, jammern alle. Ist es zu heiß, erst recht. Wir fassen kurz zusammen, was Arbeitgeber arbeitsrechtlich über hohe Temperaturen am Arbeitsplatz wissen sollten.
Büroarbeitsplatz
Einen Anspruch auf klimatisierte Räume oder gar „Hitzefrei“, wie zu Schulzeiten, haben Arbeitnehmer nicht. Nach den technischen Regeln für Arbeitsstätten A 3.5 soll die Temperatur in Arbeitsräumen jedoch grundsätzlich nicht über +26 Grad Celsius liegen. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer aber auch bei Temperaturen bis zu +35 Grad Celsius und mehr arbeiten. Oberhalb der +26 Grad Celsius-Grenze muss der Arbeitgeber allerdings Schutzmaßnahmen ergreifen.
Ist die erhöhte Raumtemperatur auf eine übermäßige Sonneneinstrahlung zurückzuführen, haben Arbeitgeber mittels geeigneter Sonnenschutzsysteme wie zum Beispiel Jalou
sien oder Markisen dafür zu sorgen, dass diese gesenkt wird.
Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum über +30 Grad Celsius müssen weitergehende Maßnahmen ergriffen werden. Dies sind unter anderem folgende Maßnahmen: Lüftung in den frühen Morgenstunden, Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung, Bereitstellen von Getränken, Reduzierung des Gebrauchs von elektrischen Geräten, Lockerung der Bekleidungsregelungen.
Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 Grad Celsius überschritten, darf dort nur noch dann gearbeitet werden, wenn der Arbeitgeber technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Luftduschen oder Wasserschleier, einsetzt.
Arbeit im Freien
Heiße Sommertage belasten besonders Arbeitnehmer, die im Freien körperlich arbeiten. Neben der Hitze sind dabei auch UV-Strahlen und die Ozonbelastung eine erhebliche Gefahr.
Bei hochsommerlichen Temperaturen sollten sehr schwere Arbeiten auf die frühen Morgenstunden verschoben oder ganz darauf verzichtet werden. Die Beschäftigten sollten leichte Kleidung tragen, die vor der Sonne schützt, aber die Verdunstung von Schweiß zulässt. Auch erforderlich sind eine geeignete Kopfbedeckung, eine Sonnenbrille mit ausreichendem UV-Filter sowie eine Sonnencreme mit geeignetem Lichtschutzfaktor.
Bei Temperaturen über +30 Grad Celsius im Schatten sollte zusätzlich für eine künstliche Beschattung gesorgt werden (Sonnensegel, Sonnendach).
Ab +35 Grad Celsius wird empfohlen sehr schwere Arbeiten auf das absolut Notwendige zu reduzieren. Auch müssen Arbeitgeber darauf achten, dass ausreichend getrunken und jede Stunde mindestens 15 Minuten Pause an einem kühlen und schattigen Ort gewährt wird.
Besondere Rechte für Schwangere
Besonderen Schutz genießen Arbeitnehmer, bei denen die Hitze zur Gesundheitsgefahr werden kann: Dies gilt insbesondere für Schwangere und stillende Mütter sowie Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Problemen. Weisen diese besonders geschützten Personengruppen ärztliche Atteste vor, die die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen fordern, so hat der Arbeitgeber dieses zu beachten. Gelingt es dem Arbeitgeber nicht, die Vorgaben zu erfüllen, so besteht der Anspruch auf Beschäftigung an einem anderen (temperaturverträglichen) Ort oder unter Umständen sogar auf Freistellung von der Arbeit.
Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz
- Anspruch auf „Hitzefrei“ besteht grundsätzlich nicht
- Bei Raumtemperatur am Arbeitsplatz von über +26 Grad Celsius Schutzmaßnahmen erforderlich
- Arbeit im Freien: Bei über +30 Grad Celsius sollte für eine künstliche Beschattung gesorgt werden (z.B. Sonnensegel)
- U.a. für Schwangere und stillende Mütter gelten besondere Rechte