Unionszollkodex

Zollkodex der Europäischen Union (UZK)

Stand: Dezember 2023
Der Zollkodex der Union, auch kurz Unionszollkodex (UZK) genannt, bildet zusammen mit der Delegierten Verordnung (DA - Delegated Act) und der Durchführungsverordnung (IA - Implementing Act) das Europäische Zollrecht. Ergänzt werden diese Rechtsakte durch eine Übergangsverordnung (TDA - Transitional Delegated Act), die einen rechtlichen Rahmen bis zur Inbetriebnahme und Anpassung der IT-Systeme an die neuen Regelungen schafft. 
Mit Wirkung zum 01. Mai 2016 ersetzte der UZK den bis dahin geltenden Zollkodex (ZK) und die Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO).
Die aktuell gültigen Rechtsakte sind in allen Amtssprachen der Europäischen Union in verschiedenen Dateiformaten (PDF, HTML) online auf der Internetseite der Europäischen Kommission abrufbar, ebenso wie die aktuellen, konsolidierten Versionen:
nützliche Hinweise:
  • die Wortlaute der Lieferantenerklärungen finden sich im Anhang zur Durchführungsverordnung (S. 838 ff.)
  • wesentliche Be- und Verarbeitungsprozesse, die einen nichtpräferenziellen Ursprung (-> Ursprungszeugnis) verleihen, finden sich im Anhang zur Delegierten Verordnung (S. 279 ff.)