Zollverfahren

Zollrechtliche Bewilligungen

Unternehmen können über zahlreiche zollrechtliche Bewilligungen verfügen. Diese Bewilligungen sind beispielsweise erforderlich,
  • wenn besondere Zollverfahren wie Zolllager, Verwendungs- oder Veredelungsverkehre (regelmäßig) genutzt werden sollen oder
  • wenn häufig importiert oder exportiert wird (zum Beispiel Anschreibung bei der Einfuhr oder SDE (Zugelassener Ausführer)) und damit die Standardverfahren viel zu aufwändig wären oder
  • wenn die besondere Zuverlässigkeit in Form des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten gezeigt werden soll (AEO C; AEO C/S; AEO S)
Diese Bewilligungen werden vom örtlich zuständigen Hauptzollamt (HZA) erteilt und überwacht (Monitoring). Damit überprüft der Zoll, ob die Voraussetzungen und Abläufe im Unternehmen noch eingehalten werden.
Dieses Monitoring führt dazu, dass die Bewilligungsinhaber regelmäßig Post von ihrem HZA erhalten. Darin werden Informationen zu Änderungen im Unternehmen bzw. aktuellere Daten angefordert. Die HZÄ bemühen sich, nur wirklich notwendige neue Daten anzufordern. Falls Sie derartige Schreiben erhalten, sollten Sie darauf reagieren und sich bei Ihrem HZA melden. So lassen sich Unklarheiten und Fristen direkt klären.
Der Bewilligungs- und Monitoringprozess erfolgt bislang noch sehr analog. Die Generalzolldirektion (GZD) hat unsere Anregung aufgenommen, die Neuerteilung und Änderung von Bewilligungen schrittweise zu digitalisieren:

In einem ersten Schritt wurde der bestehende Fragenkatalog umfassend überarbeitet und gekürzt, soweit dies die Rechtsgrundlagen zulassen. Als Arbeitshilfe für Bewilligungsinhaber hat die GZD eine Gegenüberstellung des alten und des neuen Fragenkatalogs veröffentlicht.

Das Prinzip „once only” soll konsequent umgesetzt werden. Damit sollen vorhandene Daten, beispielsweise bei zusätzlichen Bewilligungen, nicht noch einmal erhoben werden.

Neuanträge können über das Zollportal erfolgen. Änderungsanträge sollen im zweiten Halbjahr 2027 schrittweise möglich sein. Mittelfristig verfolgt die GZD das Ziel, vorausgefüllte Anträge zur Verfügung zu stellen. Ebenso soll der Datenaustausch über das Zollportal erfolgen. Bei Betriebsprüfungen besteht bereits die Möglichkeit, Daten in geschützte Bereiche hochzuladen.
Quelle: IHK Region Stuttgart