Weltweit versenden per Klick – Das volldigitale Ursprungszeugnis
- Das volldigitale Ursprungszeugnis (UZ) - so geht´s
- Ursprungszeugnisse und der nichtpräferenzielle Warenursprung
- Ursprungszeugnis online beantragen - Schritt für Schritt
- Hinweise zum volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ)
- Kosten
- Technische Voraussetzungen der eUZ-Webanwendung
- Hinweise zur eUZ-Webanwendung und zur Antragstellung
- FAQ - Häufig gestellte Fragen zum digitalen Ursprungszeugnis (duZ)
Das volldigitale Ursprungszeugnis (UZ) - so geht´s
Mit dem dUZ steht Unternehmen eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung – rechtsverbindlich und international verifizierbar.
Vorteile für Unternehmen:
- Kein Medienbruch: keine Papierformulare, kein Ausdruck.
- Zeit- und Kostenersparnis durch Wegfall von Postwegen oder Botengängen.
- Direkte Online-Prüfung durch Behörden und Handelspartner weltweit.
- Mehr Transparenz und Sicherheit durch digitale Signatur und eindeutige Verifizierung.
Ursprungszeugnisse und der nichtpräferenzielle Warenursprung
Ursprungszeugnisse weisen den nichtpräferenziellen Ursprung nach. Maßgebend für die Bestimmung dieses Ursprungs der Waren in der EU sind die Vorschriften des Unionszollkodex (UZK, VO (EU) Nr. 952/2013) und der dazugehörigen Durchführungsvorschriften (Delegierte Verodnung (EU) Nr. 2015/2446 und Durchführungsverodnung (EU) Nr. 2015/2447) - in der jeweils gültigen Fassung.
Artikel 60 UZK - (Grundregeln des Ursprungserwerbs)
- (1) Waren, die in einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind, gelten als Ursprungswaren dieses Landes oder Gebiets.
- (2) Waren, an deren Herstellung mehr als ein Land oder Gebiet beteiligt ist, gelten als Ursprungswaren des Landes oder Gebiets, in dem sie der letzten wesentlichen, wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen wurden, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen wurde und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt.
Ursprungszeugnisse werden aus unterschiedlichen Gründen gefordert: Sie spielen eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und bei Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle, der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken. Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen (z..B. Handelsrechnungen, Visaanträge und Freiverkehrsbescheinigungen) obliegt den Industrie- und Handelskammern.
Um den nichtpräferenziellen europäischen/deutschen Ursprung an einen deutschen Kunden auszustellen, stellt die Erklärung-IHK ggf. eine Alternative dar.
Nähere Informationen zum nichtpräferenziellen Ursprung und etwaigen Nachweisen
Ursprungszeugnis online beantragen - Schritt für Schritt
1. Schreiben Sie eine e-Mail an international@ostwuerttemberg.ihk.de unter dem Betreff „eUZweb Registrierung“. (Unternehmen in Deutschland werden gemäß der örtlichen Zuständigkeit von ihrer zuständigen IHK in der eUZ-Webanwendung registriert. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.)
2. Benennen Sie mit den Vordruck Ihren eUZ-Admin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 82 KB). Der eUZ-Admin hat folgende Funktionen:
- 1. Ansprechpartner der IHK
- Nutzerverwalter für Ihr Unternehmen
- Empfänger des Gebührenbescheides
Der eUZ-Admin erhält nach Registrierung durch die IHK einen Freischaltcode und schließt damit den Registrierungsprozess ab. Daraufhin kann er beliebig viele weitere Nutzer für Ihr Unternehmen in der eUZ-Webanwendung anlegen. Mit Abschluss des Registrierungsprozesses durch den eUZ-Admin kann Ihr Unternehmen über die eUZ-Webanwendung unmittelbar Anträge elektronisch einreichen.
3. Reichen Sie online Ihren Antrag zum Ursprungszeugnis ein. Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Funktionen in der eUZ-Webanwendung finden Sie in den Kurzanleitungen der IHK GfI.
Anschließend prüft die IHK die Angaben und Unterlagen. Falls Rückfragen bestehen, tritt sie mit Ihnen in Kontakt.
Nach positiver Prüfung stellt die IHK das Ursprungszeugnis elektronisch aus.
4. Downloaden Sie das Ursprungszeugnis. Das Dokument steht als rechtssicheres PDF mit digitaler IHK-Signatur als Download zur weiteren digitalen Verwendung zur Verfügung (dUZ).
Hinweis: Jedes volldigitale Ursprungszeugnis (dUZ) ist mit einer eindeutigen Seriennummer und einem Verifizierungscode ausgestattet. Behörden oder Handelspartner im In- und Ausland können die Echtheit jederzeit online über das Verifizierungsportal UZ überprüfen.
Das Ursprungszeugnis kann bei Bedarf (zusätzlich) ausgedruckt werden (eUZ).
Ein Ausdruck ist nur auf den vorgesehenen amtlichen Formblättern möglich und setzt auf Seiten des Antragstellers den Einsatz des Druck- und Signaturclients voraus.
Hinweise zum volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ)
- Das volldigitale Ursprungszeugnis (dUZ) enthält immer die gesiegelte Vorderseite und kann, je nach Antrag, zusätzlich die Rückseite sowie hochgeladene Anhänge, die die Warenbeschreibung in Feld 6 ergänzen, beinhalten.
- Das Dokument lässt sich mit gängigen PDF-Readern oder teilweise auch im Browser öffnen.
- Wird das PDF im Adobe Acrobat Reader geöffnet, kann durch Klick auf das IHK-Siegel bzw. die Unterschrift des Sachbearbeiters der Validierungsstatus der digitalen Signatur eingesehen werden. Über die Unterschriftseigenschaften erhält man zudem eine detaillierte Übersicht zur Gültigkeit der Signatur.
- Die digitale Signatur mit der Abbildung des Siegels der IHK, der Unterschrift des IHK-Mitarbeiters und dem Hinweis auf die elektronische Herkunft wird zusammen mit einem QR-Code angezeigt, über den sich die Echtheit des Ursprungszeugnisses verifizieren lässt.
- Bei berechtigtem Interesse lässt sich die Echtheit der Urkunde über das Verifizierungsportal der deutschen IHK überprüfen.
- Ein Ausdruck des dUZ ist nicht vorgesegen. Ausdrucke des dUZ sind daher zur eindeutigen Kennzeichnung mit einem sichtbaren Wasserzeichen versehen.
- MAC-User können das dUZ verwenden.
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen von Handelsrechnungen, sowie sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen inklusive der jeweils erforderlichen Durchschriften liegt derzeit bei 12,50 Euro.
Technische Voraussetzungen der eUZ-Webanwendung
Informationen zu den Voraussetzungen sowie Antworten auf technische Fragen zur eUZ-Webanwendung erhalten Sie auf der Homepage der IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH (GfI). Gerne kontaktieren Sie diese auch direkt:
Hinweise zur eUZ-Webanwendung und zur Antragstellung
- Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Auch bei den Nachweisen empfiehlt es sich, das PDF-Format zu nutzen, denn PDF-Formate können deutlich schneller bearbeitet werden. Maximale Datei-Uploadgröße: 10 MB
- Beim finalen Ausdruck des eUZ werden UZ-Formulare ohne eingedruckte Nummer verwendet, diese können bei Formularverlagen bestellt werden.
- Wenn auf der Rückseite des UZs vom Zielland vorgeschriebene Texte stehen, beachten Sie bitte, dass diese nach dem Ausdruck im Unternehmen händisch um Datum und Unterschrift ergänzt werden müssen. Andernfalls kann das UZ von den Zollbehörden im Zielland abgewiesen werden.
- Bei der Beantragung von Ursprungszeugnissen über Dienstleister sollte berücksichtigt werden, dass diese auf alle Vorgänge, die in der eUZ-Webanwendung erfasst sind, vollständigen Zugriff haben.
- Nutzer der eUZ-Webanwendung erhalten einen monatlichen Gebührenbescheid ("Rechnung") in Form einer Sammelfaktura. Eine detaillierte Übersicht kann sich der Nutzer über den Statistik-Bereich in der eUZ-Webanwendung ansehen.
- Jeder Antrag wird elektronisch archiviert und nach Ablauf von zwei Jahren gelöscht.
- Die Darstellung der eUZ-Webanwendung kann browserbasierend variieren.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum digitalen Ursprungszeugnis (duZ)
Kann ich ein bewilligtes UZ downloaden und erst später ausdrucken?
Ja. Sie können die Funktionen dUZ und eUZ alternativ nutzen, d.h.:Sie können ein bescheinigtes UZ sowohl als volldigitale öffentliche Urkunde downloaden (Button "UZ download") und per Mausklick versenden, als auch dieses bescheinigte UZ vor oder nach dem Download zusätzlich noch auf dem amtlichen Formular ausdrucken (Button "UZ ausdrucken").
Akzeptiert jedes Land das dUZ?
Das dUZ entspricht den Vorgaben der Kyoto Konvention; sollte es zu Akzeptanzschwierigkeiten kommen, finden Sie im Footer der eUZ-Anwendung (nach dem Login) ein Informationsschreiben für Behörden und Handelspartner.
Unterscheiden sich die Kosten zwischen dUZ und eUZ?
Nein. Die IHK-Gebühr für die Ausstellung ist gleich. ABER:
Das dUZ hat gegenüber dem eUZ große Kostenvorteile auf Unternehmensseite. Es entfallen bzw. reduzieren sich Kosten für
- Formulare
- Versand
- Personaleinsatz.
Kann ich das dUZ ausdrucken?
Ja. Das dUZ kann ebenfalls ausgedruckt werden, jedoch nicht auf den amtlichen Formblättern. Ausdrucke des dUZ werden zur eindeutigen Kennzeichnung mit einem sichtbaren Wasserzeichen versehen. Es gibt eine und/oder Möglichkeit.
Beim eUZ erfolgt der Ausdruck auf den vorgesehenen amtlichen Formblättern und setzt auf Seiten der Antragstellenden den Einsatz des Druck- und Signaturclients voraus. Die zugehörigen gesiegelten Bescheinigungen stehen ebenfalls zum Ausdruck und Download bereit.
Wie oft kann ich das dUZ herunterladen?
Das dUZ kann beliebig oft heruntergeladen werden.