International

Zolltarif Golfstaaten 12-stellig

In den sechs Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates GCC (Bahrein, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate) ist zum 1. Januar 2025 ein zwölfstelliger Zolltarif eingeführt worden. Dieser ersetzt den bisherigen achtstelligen Tarif und beinhaltet weiterhin nationale Besonderheiten der einzelnen Mitgliedsstaaten des GCC. Exporteure werden aufgefordert, den neuen zwölfstelligen Tarif anzuwenden. Dieser Tarif wird noch in die Access2Markets-Datenbank der EU eingearbeitet.

Welche Warennummern verwenden Exporteure?

Grundsätzlich wird weltweit das sechsstellige Harmonisierte System (HS) mit Stand 2022 angewendet. Darauf bauen alle Zolltarife weltweit auf, das heißt, sie werden bei Bedarf um entsprechende Ziffern verlängert. EU-Exporteure verwenden üblicherweise für den Export die achtstellige Kombinierte Nomenklatur der EU (KN) - sowohl in den Ausfuhranmeldungen für den Zoll als auch in den Handelsdokumenten für die ausländischen Kunden. Diese wandeln diese Warennummer dann in die für ihren jeweiligen Importzolltarif richtige Nummer um, wobei die ersten sechs Stellen, das HS, üblicherweise unverändert bleiben.
Einige Unternehmen verwenden zusätzlich zur KN auch ausländische Warennummern für einzelne Zielländer, beispielsweise die USA. Ob dieser Aufwand betrieben wird, hängt unter anderem von der Bedeutung des Ziellandes und den vereinbarten Lieferkonditionen ab. Üblich ist dies nicht.