Zolltarif Golfstaaten 12-stellig
In den sechs Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates GCC (Bahrein, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate) ist zum 1. Januar 2025 ein zwölfstelliger Zolltarif eingeführt worden. Dieser ersetzt den bisherigen achtstelligen Tarif und beinhaltet weiterhin nationale Besonderheiten der einzelnen Mitgliedsstaaten des GCC. Exporteure werden immer wieder aufgefordert, den neuen zwölfstelligen Tarif anzuwenden. Dieser Tarif wird noch in der Access2Markets-Datenbank der EU eingearbeitet werden.
Wer muss die zwölfstellige Warennummer anwenden?
Der Importeur bzw. dessen Zollagent muss den jeweiligen Importzolltarif anwenden. Das ist im Normalfall der Kunde oder Warenempfänger im GCC. Sollte der Incoterm DDP oder eine gleichwertige Lieferkondition vereinbart worden sein, dann ist der ausländische Exporteur der Einführer.
Welche Warennummern verwenden Exporteure?
Grundsätzlich wird weltweit das sechsstellige Harmonisierte System (HS) mit Stand 2022 angewendet. Darauf bauen alle Zolltarife weltweit auf, das heißt, sie werden bei Bedarf um entsprechende Ziffern verlängert. EU-Exporteure verwenden üblicherweise für den Export die achtstellige Kombinierte Nomenklatur der EU (KN) - sowohl in den Ausfuhranmeldungen für den Zoll als auch in den Handelsdokumenten für die ausländischen Kunden, also den Importeur. Dieser wandelt diese Warennummer dann in die für ihren jeweiligen Importzolltarif richtige Nummer um, wobei die ersten sechs Stellen, das HS, üblicherweise unverändert bleiben. Es gibt in Deutschland keine Verpflichtung, eine Warennummer auf Rechnungen oder sonstigen Handelsdokumenten anzubringen.
Einige Unternehmen verwenden zusätzlich zur KN auch ausländische Warennummern für einzelne Zielländer, beispielsweise die USA. Ob dieser Aufwand betrieben wird, hängt unter anderem von der Bedeutung des Ziellandes und des Kunden sowie den vereinbarten Lieferkonditionen ab. Mehrere Warennummern zu pflegen bedeutet einen erheblichen Zusatzaufwand. Abweichungen innerhalb des Harmonisierten Systems vermieden werden.
Quelle: IHK Region Stuttgart
