Internationale Lieferbedingungen

Incoterms® 2020

Stand: November 2023

1. Die Bedeutung der Incoterms

Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris gibt seit dem Jahr 1936 „Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln” heraus, die als Incoterms (International Commercial Terms) bekannt sind. Seit dieser Zeit sind die Incoterms immer wieder an die sich ändernden Handelsbräuche angepasst worden. Die aktuelle Fassung der Incoterms® 2020 trat am 1. Januar 2020 in Kraft.
Bei den Incoterms handelt es sich um weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrages eine standardisierte Abwicklung im internationalen, aber auch nationalen, Handelsgeschäft ermöglichen. Die Incoterms haben die Aufgabe, die Kostenverteilung, die Risikoverteilung und die Sorgfaltspflichten zwischen den Vertragspartnern festzulegen. Die Bedeutung der Incoterms-Regeln liegt dabei in der durch ihre Verwendung gewonnenen Klarheit der gegenseitigen Verpflichtungen. Denn mithilfe der Incoterms kann Missverständnissen und kostenintensiven Streitigkeiten vorgebeugt werden und damit das Risiko rechtlicher Komplikationen für beide Vertragsparteien vermindert werden. Rechtsprobleme wie beispielsweise der Vertragsabschluss, die Eigentumsübertragung, die Zahlungsabwicklung oder die Rechtsfolgen von Vertragsbrüchen werden hingegen nicht geregelt. Maßgeblich hierfür sind die kaufvertraglichen Bestimmungen oder das dem Vertrag zugrunde liegende Recht.

2. Die elf Klauseln der Incoterms 2020 im Überblick

Die Incoterms® 2020 entsprechen in ihrer Struktur und Einteilung den Incoterms 2010. Die Klausel DAT (Geliefert Terminal) wurde in DPU (Geliefert benannter Ort entladen) geändert.
EXW - Ex Works/Ab Werk
FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer
FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff
FOB - Free On Board/Frei an Bord
CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht
CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht
CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei
CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert
DAP- Delivered At Place/ Geliefert benannter Ort
DPU - Delivered At Place Unloaded/Geliefert benannter Ort entladen
DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt

3. Die Einteilung der Incoterms

Die Incoterms lassen sich in zweierlei Hinsicht einteilen:

3.1 Einteilung nach Transportarten

Die Incoterms lassen sich in zwei Arten des Transports aufteilen:
  • Klauseln, die für jede Art des Transportmittels gelten sind: EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP.
  • Schiffsklauseln, die nur für den Schiffstransport und/oder den Binnenschifffahrtstransport gelten sind: FAS, FOB, CFR, CIF.

3.2 Einteilung nach der Art der Abwicklung

Die Einteilung erfolgt in vier Gruppen:
  • Gruppe E - Abholklausel (EXW)
  • Gruppe F - Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (FCA, FAS, FOB)
  • Gruppe C - Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (CFR, CIF, CPT,CIP)
  • Gruppe D - Ankunftsklauseln (DAP, DPU, DDP)
Jede Gruppe ist dadurch gekennzeichnet, dass die Kosten- und Risikotragung (Gefahrübergang) innerhalb der Gruppe nach dem gleichen Grundprinzip ausgestaltet ist. Während außerdem die Pflichten des Verkäufers mit jeder Gruppe steigen, reduzieren sich diejenigen des Käufers entsprechend.

4. Haupt- und Nebenfunktionen der Incoterms

Der Lieferweg einer Ware vom Versandort zum Bestimmungsort wird durch den von den Vertragsparteien vereinbarten Übergabepunkt in zwei Wegstrecken geteilt. Welche Verpflichtungen die Vertragsparteien jeweils für ihre Wegstrecke treffen, regeln die Incoterms. Grundsätzlich gilt: Für die Wegstrecke bis zum Übergabepunkt ist der Verkäufer, danach ist der Käufer zuständig.

4.1 Hauptfunktionen der Incoterms

Im Rahmen ihres Regelungsbereichs regeln die Incoterms hauptsächlich,
  • welche Verpflichtungen jeder Vertragsteil für seine Wegstrecke übernehmen muss;
  • welche Kosten jeder Vertragsteil für seine Wegstrecke zu tragen hat;
  • wer welches Risiko abdeckt.

4.2 Nebenfunktionen der Incoterms

Daneben wird geregelt,
  • wer die Warendokumente beschaffen muss, wer dafür die Kosten trägt und wer einen eventuell entstehenden Zoll zu zahlen hat;
  • wer welche Transportdokumente beschaffen muss und wer dafür die Kosten zu tragen hat;
  • wer für wen die Ware versichern und wer dafür die Kosten übernehmen muss;
  • wer den anderen Partner, wann und worüber informieren muss;
  • wer die Warenprüfung machen und wer die Kosten dafür übernehmen muss;
  • wie die Ware verpackt werden und wer die Verpackung zahlen muss.

5. Die einzelnen Klauseln

5.1 E-Gruppe

Bei der einzigen Klausel der E-Gruppe gehen Kosten und Risiken ab der Bereitstellung der Ware am benannten Ort auf den Käufer über.
EXW - Ex Works/Ab Werk ... benannter Ort
Die EXW-Klausel ist eine reine Abholklausel. Sie bestimmt nur die Mindestverpflichtung des Verkäufers, die Produkte am benannten Ort zur Abholung bereitzustellen. Dem Verkäufer entstehen also keine Transportkosten. Auch das Verladen und Freimachen zur Ausfuhr ist nicht Sache des Verkäufers. Die Ware muss nur verpackt und gekennzeichnet sein.
Die EXW- Klausel ist aus folgenden Gründen nur mit Bedacht anzuwenden:
Soweit es aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Exportland nur den Exporteuren gestattet ist, sich um die Ausfuhranmeldung zu kümmern und gegebenenfalls die Ausfuhrgenehmigungen zu beantragen, ist die EXW-Klausel ungeeignet. EXW überlässt die Ausfuhrpflichten nämlich komplett dem Käufer. Dieser kann aber ohne Mitwirkung durch den Verkäufer faktisch oft nicht imstande sein, die Ware auszuführen, insbesondere weil ihm benötigte Informationen fehlen. Somit ist es in solchen Fällen in der Regel besser, die FCA-Klausel anzuwenden.

5.2 F-Gruppe

Innerhalb der F-Gruppe trägt der Käufer die Kosten des Haupttransports. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransportes auf ihn über.
FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer ... benannter Übergabeort
Der Verkäufer muss die Ware zu dem vom Käufer bestimmten Lieferort bringen. Der Verkäufer sorgt auf seine Kosten für Verpackung, Warenprüfung und Freimachung der Ware zur Ausfuhr. Abhängig vom ausgewählten Ort der Lieferung muss der Verkäufer außerdem beladen. Für den Haupttransport, die Durchfuhr und die Einfuhr ist der Käufer verantwortlich. Die Klausel ist für alle Transportarten verwendbar. Sie eignet sich sehr gut für den Container-Transport.
FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff ... benannter Verschiffungshafen
Der Verkäufer muss die Ware auf seine Kosten verpacken, zu dem vom Käufer benannten Verschiffungshafen verbringen und zur Ausfuhr freimachen. Die Lieferung ist erfolgt, wenn die Ware längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar.
FOB - Free On Board/Frei an Bord ... benannter Verschiffungshafen
Free on Board bedeutet, dass der Verkäufer seiner Lieferverpflichtung nachkommt, wenn er die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen liefert. Der Verkäufer muss die Ware auf seine Kosten verpacken und die Ware zur Ausfuhr freimachen. Diese Klausel ist ebenfalls nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar. Sie eignet sich jedoch nicht, wenn die Ware dem Frachtführer bereits übergeben wird bevor sie sich an Bord des Schiffes befindet.

5.3 C-Gruppe

Als gemeinsames Kennzeichen der C-Gruppe hat der Verkäufer zwar den Haupttransport auf eigene Kosten zu tragen, die Gefahr geht jedoch bereits mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransports auf den Käufer über.
CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht ... benannter Bestimmungshafen
Der Verkäufer liefert, wenn die Ware an Bord des Schiffes gebracht ist. Er trägt zudem die Kosten und die Fracht, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern. Der Verkäufer hat außerdem die Ware auf eigene Kosten zu verpacken und zur Ausfuhr freizumachen.
Diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar. Sie eignet sich nicht für den Containertransport, bei dem die Übergabe an den Frachtführer schon stattfindet bevor sich die Ware auf dem Schiff befindet. In diesem Fall ist CPT anzuwenden.
CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht ... benannter Bestimmungshafen
Der Verkäufer liefert, wenn die Ware an Bord des Schiffes gebracht ist. Der Verkäufer trägt außerdem die Kosten und die Fracht, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern. Zusätzlich hat er den Transportversicherungsvertrag (mit Mindestdeckung im Umfang der Institute Cargo Clauses C) auf eigene Kosten abzuschließen. Der Verkäufer hat zudem die Ware auf eigene Kosten zu verpacken und zur Ausfuhr freizumachen.
Auch diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar und für den Container-Transport in der Regel nicht geeignet. Für letzteres ist CIP anzuwenden.
CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei ... benannter Bestimmungsort
Der Verkäufer muss die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefern. Zusätzlich hat er die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Weiter hat er die Ware zu verpacken und zur Ausfuhr freizumachen. Die Klausel ist für alle Transportarten anwendbar.
CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert ... benannter Bestimmungsort
Der Verkäufer muss die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefern. Zusätzlich hat er die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Außerdem hat er den Transportversicherungsvertrag im Umfang der Institute Cargo Clauses A auf seine Kosten abzuschließen. Die CIP-Klausel verpflichtet den Verkäufer außerdem zur Verpackung und zur Freimachung der Ausfuhr. Die Klausel ist ebenfalls für alle Transportarten anwendbar.

5.4 D-Gruppe

Bei den D-Klauseln trägt der Verkäufer alle Kosten und Risiken bis zum Eintreffen der Ware an dem benannten Bestimmungsort.
DAP - Delivered At Point/Geliefert ... benannter Ort
Der Verkäufer muss dem Käufer die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am Bestimmungsort zur Verfügung stellen. Er hat die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, die Ware zur Einfuhr freizumachen.
Die Klausel ist für alle Transportarten anwendbar und eignet sich insbesondere auch dann, wenn mehrere Transportmittel innerhalb eines Warentransports zum Einsatz kommen.
DPU - Delivered At Place Unloaded/Geliefert ... benannter Ort entladen
Geliefert benannter Ort entladen bedeutet, dass der Verkäufer seiner Verpflichtung nachkommt, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und dem Käufer an dem benannten Bestimmungsort im Bestimmungshafen oder am Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer hat die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, die Ware zur Einfuhr freizumachen. Der Verkäufer hat alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort im Bestimmungshafen oder am Bestimmungsort einschließlich der Entladekosten zu tragen. Sollte es sich um einen anderen Ort als ein “Terminal” handeln, sollte seitens des Verkäufers sichergestellt werden, dass die Waren am Lieferort entladen werden können.
Die Klausel ist für alle Transportarten anwendbar und eignet sich auch, wenn mehrere Transportmittel innerhalb eines Warentransports zum Einsatz kommen.
DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt ... benannter Bestimmungsort
DDP beinhaltet die Maximalverpflichtung des Verkäufers. Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr und auch zur Einfuhr freimachen und am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefern. Der Verkäufer trägt alle Kosten und auch die Gefahr bis zum Eintreffen der Ware an dem benannten Bestimmungsort.

6. Die wichtigsten Neuerungen durch die Fassung 2020

Die aktualisierte Fassung der Incoterms enthält einige Anpassungen und Änderungen.
  • Die Incoterms® Klausel DAT (Geliefert Terminal) wird geändert zu DPU (Geliefert benannter Ort entladen), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann und kein “Terminal” sein muss.
  • Die Incoterms® 2020 tragen dem nachgewiesenen Marktbedarf in Bezug auf Konnossements mit „On-Board“-Vermerken und der FCA Incoterms®-Klausel Rechnung
  • Übersichtlichere Darstellung der Kosten innerhalb des Regelwerks
  • Die Incoterms® 2020 passen den Versicherungsschutz in den Klauseln CIF und CIP an die aktuelle Geschäftspraxis an
  • Die Incoterms® 2020 berücksichtigen in FCA, DAP, DPU und DDP die Geschäftspraxis, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren
  • Die Incoterms® 2020-Klauseln berücksichtigen die weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren und enthalten künftig klare Regeln zur Verteilung der  Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten
  • Die Incoterms® 2020-Klauseln passen das Regelwerk an die neuen, globalen Handelspraktiken an.

7. Praxisrelevante Fragestellungen

  • Die Incoterms® können auch in Kombination mit den Verpflichtungen aus dem deutschen Verpackungsgesetz relevant werden. Das Verpackungsgesetz verpflichtet die nach dem Gesetz definierten Hersteller mit der Lizenzierung der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Als Hersteller gilt dabei regelmäßig derjenige, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt. Hier wird an denjenigen angeknüpft, der bei Grenzübergang die rechtliche Verantwortung an der Ware hat, also das Verlustrisiko trägt. Wird also beispielsweise die Incoterms®-Klausel DAP vereinbart und der Lieferort in Deutschland festgelegt, so schuldet der Verkäufer die Lieferung und trägt auch das Verlustrisiko bei Grenzübertritt. Er gilt damit als Hersteller und muss die Verpackungen gegebenenfalls bei einem Dualen System beteiligen und sich für diese Verpackung registrieren und die Datenmeldungen übernehmen. Falls der Versandhändler die Ware wiederum umverpackt und an den Endverbraucher sendet, ist er für die Lizenzierung der zusätzlichen Versandverpackungen veranwortlich und muss sich gegebenenfalls ebenfalls registrieren. Wichtig: Das deutsche Verpackungsgesetz gilt nur für Waren/Verpackungen, die in Deutschland an den Endverbraucher abgegeben werden. Wenn die importierte Ware ins europäische Ausland weitervertrieben wird, gilt die jeweilige Gesetzgebung des Ziellandes.
  • Die Incoterms® Lieferklausel FOB legt fest, dass der Verkäufer seiner Lieferverpflichtung nachkommt, wenn er die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen liefert. Tatsächlich bedeutet der Begriff “Liefern an Bord des Schiffes”, dass der Container/Ware selbst auf dem Schiff physisch aufsetzt. In früheren Fassungen der Incoterms® ging das Risiko auf den Käufer über, wenn die Ware über die Reling des Schiffes geht. Dies war jedoch nicht immer unproblematisch, da das Risiko überging, wenn sich die Ware in der Luft befand, während der Verkäufer für die Verladung auf das Schiff verantwortlich war. Seit Incoterms® 2010 wird die Reling des Schiffes nicht mehr erwähnt. Gemeinhin geht man nun vom physischen Aufsetzen der Ware auf dem Schiff selbst aus.
  • Im Hinblick darauf, dass Incoterms® – Klauseln lediglich “Standardlieferklauseln” sind, können diese im konkreten Vertrag entsprechen der Grundsätze der Vertragsfreiheit noch weiter angepasst werden. Anpassungen sollten dann jedoch in Maßen und soweit vorgenommen, klar gekennzeichnet werden. Zudem sollten keine Anpassungen im “Kernregelungsbereich” der Klauseln, also insbesondere im Hinblick auf die zollrechtlich essentiellen Ein- und Ausfuhrverpflichtungen, vorgenommen werden.

8. Anwendungshinweise

Bei der Anwendung der Incoterms sollten Sie folgende Hinweise beachten:
a) Wählen Sie die für Ihr Verkaufsgeschäft passende Klausel
  • Die gewählte Klausel der Incoterms sollte für die von den Parteien gewünschte Pflichtenverteilung passend sein.
  • Zudem ist darauf zu achten, dass die Klausel auch für das gewählte Transportmittel (Schiff oder sonstige Transportmittel) geeignet ist.
  • Die Regelungsinhalte der einzelnen Klauseln sind nicht zwingend, sondern können von den Parteien nach ihren Vorstellungen modifiziert werden. Bei Modifikationen ist aber unbedingt darauf zu achten, dass diese eindeutig und unmissverständlich erfolgen und zudem die Strukturprinzipien der jeweiligen Klausel beziehungsweise ihrer Gruppe respektieren.
b) Vermerken Sie die gewählte Incoterms-Klausel ausdrücklich in Ihrem Kaufvertrag
  • Die Incoterms werden nur gültig, wenn Sie explizit im Kaufvertrag vereinbart werden.
  • Im Kaufvertrag sollte auch aufgeführt werden, welche Incoterms-Version maßgeblich sein soll. Bei Verwendung der Incoterms® 2020 sollte daher der Zusatz „Incoterms® 2020” angefügt werden. Die vollständige Bezeichnung der Incoterms lautet: „Incoterms® 2020 rules by the International Chamber of Commerce (ICC)”.
c) Benennen Sie den Liefer- bzw. Bestimmungsort so exakt wie möglich
  • Damit die Klauseln ihren Zweck erfüllen können, sollte der Liefer- bzw. Bestimmungsort ausdrücklich bestimmt und so genau wie möglich benannt werden (je nach Klausel z.B. genaue Adresse des Werks, des Spediteurs, des Kunden, des Hafens etc.)
  • Ein unklarer Ort kann zu Rechtsunsicherheiten führen
d) Beachten Sie, dass die Klauseln keinen vollständigen Kaufvertrag darstellen
  • Die Incoterms-Klauseln regeln lediglich einige der Primärpflichten des Kaufvertrages. Damit ergänzen und modifizieren sie das an sich maßgebliche Kaufrecht, können es jedoch nicht in allen Bereichen ersetzen. Regelungsbereiche, die von den Incoterms nicht umfasst sind (zum Beispiel der Eigentumsübergang, die Rechtsfolgen eines Vertragsbruches oder die Zahlungsbedingungen) werden durch ausdrückliche Bedingungen im Kaufvertrag oder durch das diesem Vertrag zugrunde liegende Recht bestimmt.
  • Die Incoterms-Klauseln legen verbindliche Pflichten lediglich im Verhältnis des Verkäufers zum Käufer fest, begründen jedoch keine Pflichten oder Rechte gegenüber anderen Parteien. Zur Umsetzung der kaufvertraglich übernommenen Verpflichtungen sind die erforderlichen weiteren Verträge durch Verkäufer und Käufer mit Dritten (zum Beispiel Spediteuren) gesondert einzugehen.

9. Literatur

Das offizielle Regelwerk der ICC zur Auslegung nationaler und internationaler Handelsklauseln - Incoterms® 2020 - ist als zweisprachige Ausgabe (Deutsch/Englisch) erhältlich und kann über folgende Webseite bestellt werden.
Weitere Informationen zu den Incoterms® und ihrer Entwicklung erhalten Sie darüber hinaus auf der Homepage der Internationalen Handelskammer in Paris unter http://www.iccwbo.org.
Seit Juni 2021 bietet die ICC auch eine kostenlose ICC Incoterms® 2020 – App an. Die App enthält grundlegende Informationen zu jeder Lieferklausel und bietet Zugriff auch weitere Ressourcen wie Podcasts und Aufsätze.